Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Amazing Brands Group GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Im Mediapark 5, 50670 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 105923
EUID
DER3306.HRB105923
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 258/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christoph Nüsser
Adresse
Wankelstr. 9, 50996 Köln
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.09.2024 , 10:09 Uhr
Prüfungstermin
06.06.2025
Prüfungstermin
07.07.2025
Prüfungstermin
20.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die Verwaltung eigenen Vermögens und die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amazing Brands Group GmbH wird vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70a IN 258/24 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105923 eingetragen und hat ihren Sitz in Köln. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Matthias Bleinroth. Im Rahmen des Verfahrens sollen nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO). Für die frühere Bekanntmachung vom 07.04.2025 war der Prüfungsstichtag der 07.07.2025, wobei die Unterlagen ab dem 06.06.2025 zur Einsicht niedergelegt wurden. In der aktuellen Bekanntmachung vom 20.08.2025 wurde der Prüfungsstichtag auf den 20.11.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen bei Gericht eingehen. Die entsprechenden Tabellen und Unterlagen werden ab dem 20.10.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amazing Brands Group GmbH ist Gegenstand mehrerer Bekanntmachungen des Amtsgerichts Köln. Im September 2024 wurden im Zuge des Insolvenzeröffnungsverfahrens vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Christoph Nüsser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit Wir…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amazing Brands Group GmbH ist Gegenstand mehrerer Bekanntmachungen des Amtsgerichts Köln. Im September 2024 wurden im Zuge des Insolvenzeröffnungsverfahrens vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Christoph Nüsser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Verwalters wirksam, Zahlungen an die Schuldnerin durch Drittschuldner sind untersagt und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden aufgehoben. Spätere Bekanntmachungen aus dem Jahr 2025 betreffen das schriftliche Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 InsO. Dabei wurden verschiedene Prüfungsstichtage festgelegt, an denen Widersprüche gegen die Forderungen eingelegt werden müssen. Die Unterlagen zur Einsicht wurden für verschiedene Zeiträume niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 258/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105923 eingetragenen Amazing Brands Group GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Bleinroth, Clara-Zetkin-Str. 18, 1453…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 258/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105923 eingetragenen Amazing Brands Group GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Bleinroth, Clara-Zetkin-Str. 18, 14532 Kleinmachnow
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 258/24
Amtsgericht Köln, 20.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 258/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105923 eingetragenen Amazing Brands Group GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Bleinroth, Clara-Zetkin-Str. 18, 1453…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 258/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105923 eingetragenen Amazing Brands Group GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Bleinroth, Clara-Zetkin-Str. 18, 14532 Kleinmachnow
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 258/24
Amtsgericht Köln, 07.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 258/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105923 eingetragenen Amazing Brands Group GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nicolai Dominic Freiherr von Enzberg…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 258/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 105923 eingetragenen Amazing Brands Group GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nicolai Dominic Freiherr von Enzberg, Im Mediapark 5, 50670 Köln
Geschäftszweig: das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung,
ist am 06.09.2024, um 10:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Nüsser, Wankelstr. 9, 50996 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70a IN 258/24
Amtsgericht Köln, 06.09.2024
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