Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Amazing Brands Group Operations GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Im Mediapark 5, 50670 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 110107
EUID
DER3306.HRB110107
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 256/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christoph Nüsser
Adresse
Wankelstr. 9, 50996 Köln
Termine & Fristen
Eröffnung
08.09.2024 , 19:11 Uhr
Prüfungsstichtag
02.06.2025
Einsichtnahme Forderungsliste
02.06.2025
Prüfungsstichtag
18.10.2025
Einsichtnahme Forderungsliste
18.10.2025
Prüfungsstichtag
18.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
die gezielte Akquisition & Skalierung von E-Commerce Marken und der Import und der Vertrieb von Konsumgütern über verschiedene Online Marktplätze, insbesondere in den Bereichen Haus & Garten, Fashion & Kleidung, Lebensmittel, Drogerieprodukte, Elektroprodukte, Sportartikel, Spielwaren, (technisches) Zubehör & Heimwerkerbedarf, Kosmetik, Hausrat, Büroartikel und Haustier Zubehör.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amazing Brands Group Operations GmbH wird vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70a IN 256/24 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 110107 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Nicolai Dominic Freiherr von Enzberg und Rainer Uhlhorn vertreten. Im Rahmen des Verfahrens sollen nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO geprüft werden. Die Anmeldungsunterlagen sowie die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen wurden ab dem 02.06.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt. Der Prüfungsstichtag, der einem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist für den 02.07.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung bei Gericht eingehen. Eine spätere Bekanntmachung vom 18.08.2025 setzt den Prüfungsstichtag auf den 18.11.2025 fest, ab dem die Unterlagen erneut zur Einsicht bereitliegen. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amazing Brands Group Operations GmbH ist am 08.09.2024 um 19:11 Uhr eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Nüsser bestellt worden. Es sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter ein Zahlungs- und Verfügungsverbot zugunsten de…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amazing Brands Group Operations GmbH ist am 08.09.2024 um 19:11 Uhr eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Nüsser bestellt worden. Es sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter ein Zahlungs- und Verfügungsverbot zugunsten des vorläufigen Verwalters sowie ein Verbot der Zwangsvollstreckung. Die angemeldeten Forderungen sollen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag ist der 18.11.2025. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sind ab dem 18.10.2025 zur Einsicht niedergelegt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 256/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 110107 eingetragenen Amazing Brands Group Operations GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Nicolai Dominic Freiherr …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 256/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 110107 eingetragenen Amazing Brands Group Operations GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Nicolai Dominic Freiherr von Enzberg, Im Mediapark 5, 50670 Köln und Herrn Rainer Uhlhorn, Im Mediapark 5, 50670 Köln
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 18.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 256/24
Amtsgericht Köln, 18.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 256/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 110107 eingetragenen Amazing Brands Group Operations GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Nicolai Dominic Freiherr …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 256/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 110107 eingetragenen Amazing Brands Group Operations GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Nicolai Dominic Freiherr von Enzberg, Im Mediapark 5, 50670 Köln und Herrn Rainer Uhlhorn, Im Mediapark 5, 50670 Köln
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 256/24
Amtsgericht Köln, 02.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 256/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 110107 eingetragenen Amazing Brands Group Operations GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Nicolai Dominic Freiherr …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 256/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 110107 eingetragenen Amazing Brands Group Operations GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Nicolai Dominic Freiherr von Enzberg, Im Mediapark 5, 50670 Köln und Herrn Rainer Uhlhorn, Im Mediapark 5, 50670 Köln
Geschäftszweig: die gezielte Akquisition & Skalierung von E-Commerce Marken und der Import und der Vertrieb von Konsumgütern über verschiedene Online Marktplätze,
ist am 08.09.2024, um 19:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Nüsser, Wankelstr. 9, 50996 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70a IN 256/24
Amtsgericht Köln, 08.09.2024
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