Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AMBE-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Eislebener Straße 29, 06449 Aschersleben
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 8636
EUID
DEW1215.HRB8636
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
340 IN 120/25 (381)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
B.A. (BWL) Sebastian Schulze
Adresse
Magdeburger Straße 38, 06112 Halle (Saale)
Telefon
0345/232620
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.06.2025 , 13:05 Uhr
Eröffnung
17.09.2025 , 13:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.10.2025
Berichtstermin
20.11.2025
Prüfungstermin
14.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Waren, Geschenkartikeln, Haushaltwaren, Spielwaren, Lederwaren, Textilien u.ä. sowie Import-Export.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMBE-GmbH in Aschersleben ist am 17. September 2025 um 13:15 Uhr durch das Amtsgericht Magdeburg eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter und späterer endgültiger Insolvenzverwalter ist Sebastian Schulze aus Halle (Saale). Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 23. Oktober 2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 20. November 2025, an dem Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zur Person des Verwalters oder zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses schriftlich bei Gericht einzureichen sind. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren geführt. Eine spätere Bekanntmachung vom Juni 2026 bestätigt die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und nennt einen Prüftermin für nachträglich angemeldete Forderungen sowie eine Widerspruchsfrist, die am 14. Juli 2026 endet. Die Vergütung des Verwalters ist durch Beschluss festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Magdeburg
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AMBE-GmbH, Eislebener Straße 29, 06449 Aschersleben, Handel mit Waren, Geschenkartikeln, Haushaltwaren, Spielwaren, Lederwaren, Textilien u.ä. sowie Import-Export: (AG Stendal, HRB 8636), vertr. d.: Gulshan Kumar, (Geschäftsführer),
wurde der Beschluss vo…
Magdeburg
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AMBE-GmbH, Eislebener Straße 29, 06449 Aschersleben, Handel mit Waren, Geschenkartikeln, Haushaltwaren, Spielwaren, Lederwaren, Textilien u.ä. sowie Import-Export: (AG Stendal, HRB 8636), vertr. d.: Gulshan Kumar, (Geschäftsführer),
wurde der Beschluss vom 10. Juni 2025 dahin berichtet, dass er nicht am 28. April 2025, sondern am 10. Juni 2025 um 13.05 Uhr gefasst wurde.
Ferner wurde angeordnet,
- dass Verfügungen der Schulderin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- dass der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt ist, Vermögen der Schuldnerin in Besitz zu nehmen und insbesondere Forderungen, Bank- und Kassenguthaben auf ein von ihm eingerichtetes Anderkonto einzuziehen.
- Drittschuldner nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter schuldbefreiend leisten dürfen.
- 340 IN 120/25 (381) - ( 11.06.2025 )
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 120/25 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AMBE-GmbH, Eislebener Straße 29, 06449 Aschersleben, Handel mit Waren, Geschenkartikeln, Haushaltwaren, Spielwaren, Lederwaren, Textilien u.ä. sowie Import-Export: (AG Stendal, HRB 8636), vertr. d.: Gulshan Kumar, (Geschäftsführer), ist am 10.0…
340 IN 120/25 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AMBE-GmbH, Eislebener Straße 29, 06449 Aschersleben, Handel mit Waren, Geschenkartikeln, Haushaltwaren, Spielwaren, Lederwaren, Textilien u.ä. sowie Import-Export: (AG Stendal, HRB 8636), vertr. d.: Gulshan Kumar, (Geschäftsführer), ist am 10.06.2025 um 13:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist B.A. (BWL) Sebastian Schulze, Magdeburger Straße 38, 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/232620, Fax: 0345/2326230, E-Mail: halle@ra-vonstein.de bestellt worden. Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 10.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der AMBE-GmbH, Eislebener Straße 29, 06449 Aschersleben, Handel mit Waren, Geschenkartikeln, Haushaltwaren, Spielwaren, Lederwaren, Textilien u.ä. sowie Import-Export: (AG Stendal, HRB 8636), vertr. d.: Gulshan Kumar, (Geschäftsführer), ist am 17.09.2025 um 13:15 Uhr das Insolve…
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der AMBE-GmbH, Eislebener Straße 29, 06449 Aschersleben, Handel mit Waren, Geschenkartikeln, Haushaltwaren, Spielwaren, Lederwaren, Textilien u.ä. sowie Import-Export: (AG Stendal, HRB 8636), vertr. d.: Gulshan Kumar, (Geschäftsführer), ist am 17.09.2025 um 13:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: B.A. (BWL) Sebastian Schulze, Magdeburger Straße 38, 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/232620, Fax: 0345/2326230, E-Mail: halle@ra-vonstein.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.10.2025 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 20.11.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.10.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (20.11.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
- 19.09.2025 - (340 IN 120/25 (381))
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 120/25 (381): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMBE-GmbH, Eislebener Straße 29, 06449 Aschersleben, Handel mit Waren, Geschenkartikeln, Haushaltwaren, Spielwaren, Lederwaren, Textilien u.ä. sowie Import-Export: (AG Stendal, HRB 8636), vertr. d.: Gulshan Kumar, Einestraße 2, 06449 Aschersleben, (Ge…
340 IN 120/25 (381): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMBE-GmbH, Eislebener Straße 29, 06449 Aschersleben, Handel mit Waren, Geschenkartikeln, Haushaltwaren, Spielwaren, Lederwaren, Textilien u.ä. sowie Import-Export: (AG Stendal, HRB 8636), vertr. d.: Gulshan Kumar, Einestraße 2, 06449 Aschersleben, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 14.07.2026. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren AMBE-GmbH, Eislebener Straße 29, 06449 Aschersleben, Handel mit Waren, Geschenkartikeln, Haushaltwaren, Spielwaren, Lederwaren, Textilien u.ä. sowie Import-Export: (AG Stendal, HRB 8636), vertr. d.: Gulshan Kumar, Einestraße 2, 06449 Aschersleben, (Geschäftsführer), sind…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren AMBE-GmbH, Eislebener Straße 29, 06449 Aschersleben, Handel mit Waren, Geschenkartikeln, Haushaltwaren, Spielwaren, Lederwaren, Textilien u.ä. sowie Import-Export: (AG Stendal, HRB 8636), vertr. d.: Gulshan Kumar, Einestraße 2, 06449 Aschersleben, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen und endgültigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Die vollständigen Beschlüsse nebst Rechtsmittelbelehrung können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 120/25 (381) - (09.06.2026)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren AMBE-GmbH, Eislebener Straße 29, 06449 Aschersleben, Handel mit Waren, Geschenkartikeln, Haushaltwaren, Spielwaren, Lederwaren, Textilien u.ä. sowie Import-Export: (AG Stendal, HRB 8636), vertr. d.: Gulshan Kumar, Einestraße 2, 06449 Aschersleben, (Geschäftsführer), hat …
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren AMBE-GmbH, Eislebener Straße 29, 06449 Aschersleben, Handel mit Waren, Geschenkartikeln, Haushaltwaren, Spielwaren, Lederwaren, Textilien u.ä. sowie Import-Export: (AG Stendal, HRB 8636), vertr. d.: Gulshan Kumar, Einestraße 2, 06449 Aschersleben, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass die vorhandene Masse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens (§ 54 InsO) zu decken. Es ist daher beabsichtigt, das Verfahren nach § 207 InsO einzustellen.
Die a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 25.08.2026 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige des Insolvenzverwalters 99.482,02 EUR. Für die Verteilung steht kein Betrag zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 120/25 (381) - (15.07.2026)
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