Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ambulante Pflegedienst SEMIRA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Schießstr. 1, 63486 Bruchköbel
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 98200
EUID
DEM1502.HRB98200
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
34/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
05.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Pflegedienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulante Pflegedienst SEMIRA GmbH (Schießstraße 1, 63486 Bruchköbel) ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein besonderer Prüfungstermin ist auf den 05.12.2025 festgesetzt. Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemelten Forderungen müssen bis zu diesem Datum schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Termin zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulante Pflegedienst SEMIRA GmbH, Schießstraße 1, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 98200), vertr. d.: Irina Pisarevska, Dresdener Straße 1 d, 63454 Hanau, (Geschäftsführerin), ist der Beschluss vom 29.06.2023 berichtigt worden.
Statt "Ambulante Pflege SEMIRA…
70 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulante Pflegedienst SEMIRA GmbH, Schießstraße 1, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 98200), vertr. d.: Irina Pisarevska, Dresdener Straße 1 d, 63454 Hanau, (Geschäftsführerin), ist der Beschluss vom 29.06.2023 berichtigt worden.
Statt "Ambulante Pflege SEMIRA GmbH" muss es richtig heißen: "Ambulante Pflegedienst SEMIRA GmbH"
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau oder dem Landgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 09.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulante Pflegedienst SEMIRA GmbH, Schießstraße 1, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 98200), vertr. d.: Irina Pisarevska, Dresdener Straße 1 d, 63454 Hanau, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forde…
70 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulante Pflegedienst SEMIRA GmbH, Schießstraße 1, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 98200), vertr. d.: Irina Pisarevska, Dresdener Straße 1 d, 63454 Hanau, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.04.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 09.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulante Pflegedienst SEMIRA GmbH, Schießstraße 1, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 98200), vertr. d.: Irina Pisarevska, Dresdener Straße 1 d, 63454 Hanau, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forde…
70 IN 34/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulante Pflegedienst SEMIRA GmbH, Schießstraße 1, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 98200), vertr. d.: Irina Pisarevska, Dresdener Straße 1 d, 63454 Hanau, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 22.10.2025
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