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Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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Das Amtsgericht Kleve hat am 24.06.2025 um 14:22 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ambulantes OP-Zentrum Emmerich GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann bestellt. Die Schuldnerin ist in der Verfügung über ihr Vermögen eingeschränkt, da Verfügungen nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Den Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot auferlegt; die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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