Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 207055
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AMD Bauservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Voss-Straße 35 c, 31157 Sarstedt
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 207055
EUID
DEP2408.HRB207055
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Wirtsch.-jur. MBA Tobias Hartwig
Kanzlei
Schultze & Braun
Adresse
Berliner Allee 7, 30175 Hannover
Telefon
0511/554706-120
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
03.07.2024 , 16:36 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.08.2024
Berichtstermin
11.09.2024
Prüfungstermin
11.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
Pflaster-, Erd-, Beton-, Rohrleitungs-, Fundament-, Abriss- und Terrassenbauarbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der AMD Bauservice GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Anna-Donata Mucha, ist am 03.07.2024 um 16:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Hildesheim. Zum Insolvenzverwalter ist Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig, MBA, von der Kanzlei Schultze Braun in Hannover bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 16.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, sind angewiesen, Leistungen an den Insolvenzverwalter zu erbringen. Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Für den 11.09.2024 ist eine Gläubigerversammlung als Berichts- und Prüfungstermin angesetzt, in der über die Person des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Verfahrensschritte entschieden wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 30/24: Über das Vermögen der AMD Bauservice GmbH, Voss-Str. 35 c, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 207055), vertr. d.: Anna-Donata Mucha, (Geschäftsführerin), ist am 03.07.2024 um 16:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig, MBA, Schultze & Braun,…
50 IN 30/24: Über das Vermögen der AMD Bauservice GmbH, Voss-Str. 35 c, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 207055), vertr. d.: Anna-Donata Mucha, (Geschäftsführerin), ist am 03.07.2024 um 16:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig, MBA, Schultze & Braun, Berliner Allee 7, 30175 Hannover, Tel.: 0511/554706-120, Fax: 0511/554706-99, E-Mail: thartwig@schultze-braun.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.08.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am 11.09.2024 eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 04.07.2024
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