Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Amfah International GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Herner Straße 299, 44809 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 19275
EUID
DER2201.HRB19275
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 410/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Syed Ibrar Haider Navqi
Adresse
Herner Straße 299, 44809 Bochum
Termine & Fristen
Masseunzulänglichkeit angezeigt
08.04.2024
Prüfungstermin
11.08.2025
Prüfungstermin
27.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Logistikdienst, Mietwagen und Umzugstransporte, Im- und Export und Verkauf sowie der Handel mit Waren aller Art, soweit keine Genehmigung erforderlich ist, insbesondere mit Telekommunikation, (Unterhaltungs-)Elektronik, IT-bezogene Elemente (Computer, Software und Zubehör), Textil(-Bekleidung), Leder, Accessoires und kommerzielle Stickereimaschinen mit Zubehör und Ersatzteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amfah International GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19275, ist anhängig. Am 08.04.2024 ist beim Amtsgericht Bochum die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Für die Forderungen mit der laufenden Nummer 7 bis 10 (Rang 0 gemäß § 38 InsO) war der Prüfungsstichtag der 11.08.2025. Für die nachfolgende Forderung mit der laufenden Nummer 11 (ebenfalls Rang 0) ist der Prüfungsstichtag der 27.10.2025. Die zugehörigen Tabellen und Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum nieder. Gegen die Beschlüsse steht den Beteiligten der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 410/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 19275 eingetragenen Amfah International GmbH, Herner Straße 299, 44809 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Syed Ibrar Haider Navqi, Herner Straße 299, 448…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 410/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 19275 eingetragenen Amfah International GmbH, Herner Straße 299, 44809 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Syed Ibrar Haider Navqi, Herner Straße 299, 44809 Bochum
ist am 08.04.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 410/23
Amtsgericht Bochum, 10.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 410/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 19275 eingetragenen Amfah International GmbH, Herner Straße 299, 44809 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Syed Ibrar Haider Navqi, Herner Straße 299, 448…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 410/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 19275 eingetragenen Amfah International GmbH, Herner Straße 299, 44809 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Syed Ibrar Haider Navqi, Herner Straße 299, 44809 Bochum
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Es sollen geprüft werden:
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 7 bis lfd. Nr. 10
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.33 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 410/23
Amtsgericht Bochum, 10.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 410/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 19275 eingetragenen Amfah International GmbH, Herner Straße 299, 44809 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Syed Ibrar Haider Navqi, Herner Straße 299, 448…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 410/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 19275 eingetragenen Amfah International GmbH, Herner Straße 299, 44809 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Syed Ibrar Haider Navqi, Herner Straße 299, 44809 Bochum
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Es sollen geprüft werden:
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 11
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.33 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 410/23
Amtsgericht Bochum, 01.09.2025
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