Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AMI Retail Solution GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Leystraße 27, 57629 Luckenbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 26191
EUID
DET2214V.HRB26191
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 90/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
01.06.2026
Rechtskraft
06.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Vertrieb von intralogistischen Anlagen
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der AMI Retail Solution GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Brenner und Thomas Guthardt, wurde ein Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Montabaur hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.06.2026 mangels Masse abgewiesen, gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Mit der Ablehnung der Eröffnung sind die bestehenden Verfügungsbeschränkungen am selben Tag, dem 01.06.2026, aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMI Retail Solution GmbH ist am 01.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen sind ebenfalls am 01.06.2026 aufgehoben worden. Der Beschluss ist am 06.07.2026 rechtskräftig geworden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMI Retail Solution GmbH ist am 01.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen sind ebenfalls am 01.06.2026 aufgehoben worden. Der Beschluss ist am 06.07.2026 rechtskräftig geworden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 90/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AMI Retail Solution GmbH, Leystraße 27, 57629 Luckenbach (AG Montabaur, HRB 26191), vertr. d.: 1. Stefan Brenner, Im Acker 6, 57520 Rosenheim, (Geschäftsführer), 2. Thomas Guthardt, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahre…
14 IN 90/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AMI Retail Solution GmbH, Leystraße 27, 57629 Luckenbach (AG Montabaur, HRB 26191), vertr. d.: 1. Stefan Brenner, Im Acker 6, 57520 Rosenheim, (Geschäftsführer), 2. Thomas Guthardt, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen sind am 01.06.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Montabaur eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 01.06.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 90/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AMI Retail Solution GmbH, Leystraße 27, 57629 Luckenbach (AG Montabaur, HRB 26191), vertr. d.: 1. Stefan Brenner, Im Acker 6, 57520 Rosenheim, (Geschäftsführer), 2. Thomas Guthardt, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahre…
14 IN 90/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AMI Retail Solution GmbH, Leystraße 27, 57629 Luckenbach (AG Montabaur, HRB 26191), vertr. d.: 1. Stefan Brenner, Im Acker 6, 57520 Rosenheim, (Geschäftsführer), 2. Thomas Guthardt, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am 01.06.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Montabaur eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 01.06.2026
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Der Beschluss ist rechtskräftig.
Amtsgericht Montabaur, 06.07.2026
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