Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
amo caravaning GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Chaussee 14 B, 39291 Möser
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 22751
EUID
DEW1215.HRB22751
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
126/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. jur. Lutz Köster
Kanzlei
Schneidewind
Adresse
Zum Handelshof 3, 39108 Magdeburg
Telefon
0391/25193132
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.06.2026 , 15:15 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel und Vertrieb sowie Vermietung von Reisemobilen und Wohnwagen sowie von Auf- und Einbauten von Reisemobilen und Wohnwagen sowie damit in Verbindung stehender Geschäfte und Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der amo caravaning GmbH ist am 17.06.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin durch das Amtsgericht Stendal verbunden worden. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Lutz Köster bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie ggf. auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Stendal einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 126/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der amo caravaning GmbH, Chaussee 14 B, 39291 Möser (AG Stendal, HRB 22751), vertr. d.: Michael Ohmann, Chaussee 14 b, 39291 Möser, (Geschäftsführer), ist am 17.06.2026 um 15:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet wo…
7 IN 126/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der amo caravaning GmbH, Chaussee 14 B, 39291 Möser (AG Stendal, HRB 22751), vertr. d.: Michael Ohmann, Chaussee 14 b, 39291 Möser, (Geschäftsführer), ist am 17.06.2026 um 15:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Lutz Köster, c/o Schneidewind, Alte Viehbörse, Zum Handelshof 3, 39108 Magdeburg, Tel.: 0391/25193132, Fax: 0391/28886698, E-Mail: magdeburg@schneidewind.legal bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 17.06.2026
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