Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AMS - Telekom Vertriebs- und Wartungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 4025
EUID
DER2713.HRB4025
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
84 IN 12/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Mönig
Rolle
Sachwalter
Kanzlei
Rechtsanwälte Michels Wilmes
Termine & Fristen
Prüfungstermin
03.09.2024
Gläubigerversammlung
12.05.2025 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMS - Telekom Vertriebs- und Wartungs GmbH ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wird eine nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung (lfd. Nr. 35) im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 03.09.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen, falls dieser die Forderung nach ihrem Grund, Betrag oder Rang bestreitet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt wurden, erhalten keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung die Erinnerung eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMS - Telekom Vertriebs- und Wartungs GmbH ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurde eine nachträglich angemeldete Forderung (lfd. Nr. 35) geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 03.09.2024 festgelegt wurde. Zudem wurde eine Gläubigerversammlu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMS - Telekom Vertriebs- und Wartungs GmbH ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurde eine nachträglich angemeldete Forderung (lfd. Nr. 35) geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 03.09.2024 festgelegt wurde. Zudem wurde eine Gläubigerversammlung für den 12.05.2025 anberaumt, um über die Zustimmung zu einem Widerrufsvergleich zwischen dem Sachwalter Rechtsanwalt Michael Mönig und Frau Marion Jochheim abzustimmen. Der Vergleich sieht Zahlungen in Höhe von insgesamt 90.000,00 EUR vor. Das Verfahren befindet sich aktuell in der Phase der Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters bzw. Sachwalters.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 12/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter 4025 eingetragenen AMS - Telekom Vertriebs- und Wartungs GmbH, Hörsterstraße 9, 48143 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Schlüter, Hörsterstraße 9, 48…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 12/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter 4025 eingetragenen AMS - Telekom Vertriebs- und Wartungs GmbH, Hörsterstraße 9, 48143 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Schlüter, Hörsterstraße 9, 48143 Münster
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 35 wird im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
84 IN 12/20
Amtsgericht Münster, 02.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 12/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 4025 eingetragenen AMS - Telekom Vertriebs- und Wartungs GmbH, Hörsterstraße 9, 48143 Münster, gesetzlich vertreten durch Herrn Axel Schlüter als Geschäftsführer der AMS - Teleko…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 12/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 4025 eingetragenen AMS - Telekom Vertriebs- und Wartungs GmbH, Hörsterstraße 9, 48143 Münster, gesetzlich vertreten durch Herrn Axel Schlüter als Geschäftsführer der AMS - Telekom Vertriebs- und Wartungs GmbH, Hörsterstraße 9, 48143 Münster
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Michels Wilmes, Piusallee 8, 48147 Münster
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen d. Insolvenzverwalt. (§§ 160, 161 InsO), hier:
"Zustimmung zum Abschluss des Widerrufsvergleichs, welcher zwischen Rechtsanwalt Michael Mönig in seiner Funktion als Sachwalter über das Vermögen der AMS - Telekom Vertriebs- und Wartungs GmbH und Frau Marion Jochheim vor dem Landgericht Münster - 20.3.2025 - 117 0 34/23 - zur Vermeidung einer zeit- und kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzung geschlossen worden ist.
Inhalt des Vergleichs ist:
1.
Die Beklagte zahlt an den Kläger 90.000,00 EUR.
Die Parteien sind darüber einig, dass der erste Betrag in Höhe von 45.000,00 EUR zwei Wochen nach Bestandskraft des Vergleichs gezahlt wird.
Eine Zahlung in Höhe von 45.000,00 EUR wird fällig 14 Tage nach der letzten Mitteilung, dass der Vergleich nicht widerrufen wird oder alternativ 14 Tage nach Ablauf der letzten Widerrufsfrist.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Beklagte bis zum 31.12.2025 einen weiteren Betrag von 35.000,00 EUR zahlt.
Hat die Beklagte bis zum 31.12.2025 auf diesem Wege insgesamt 80.000,00 EUR gezahlt, erlässt der Kläger der Beklagten die Zahlung des Restbetrages. Die Beklagte nimmt diesen Erlass schon jetzt an.
2.
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
3.
Die Parteien behalten sich den Widerruf dieses Vergleiches, die Beklagte binnen einer Woche - von heute (20.3.2025) an - und der Kläger binnen acht Wochen - von heute (20.3.2025) an-, jeweils eingehend bei Gericht, vor.";
bestimmt auf
Montag, 12.05.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen d. Insolvenzverw. als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 23.4.2025 nebst den eingereichten Unterlagen kann auch während der gerichtlichen Sprechzeiten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts (Insolvenzabteilung) eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
84 IN 12/20
Amtsgericht Münster, 24.04.2025
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