Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AMSAP AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Sulzbacher Straße 52, 71577 Großerlach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 748066
EUID
DEB8534.HRB748066
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
6 IN 158/19
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Vergleichsbeschluss
04.11.2024 , 11:00 Uhr
Widerspruchsfrist Forderungen
01.09.2025
Schlusstermin / Einwendungen
27.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, Konstruktion, Produktion, der Handel und der Vertrieb von Produkten und Systemen der Elektrotechnik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMSAP AG ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Martin Mucha ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens hat der vorläufige Insolvenzverwalter seine Vergütung und Auslagen beantragt; die Berechnungsmasse belief sich auf 80.111,18 EUR, wobei keine Zuschläge oder Abschläge geltend gemacht wurden. Für die Tätigkeit im eröffneten Verfahren hat der Insolvenzverwalter seine Vergütung und Auslagen beantragt. Die Berechnungsmasse betrug 90.472,25 EUR. Es wurden Zuschläge von 35 % für Verhandlungen des Kauf- und Übertragungsvertrags sowie aufwendige Vergleichsverhandlungen geltend gemacht, abzüglich eines Abschlags von 5 % für die vorangegangene Tätigkeit als vorläufiger Verwalter, was einem Netto-Zuschlag von 30 % entspricht. Die Vergütungs- und Auslagenbeschlüsse wurden erlassen. Für nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen bis zum 25.08.2025 erfolgt die Prüfung im schriftlichen Verfahren. Beteiligte können bis zum 01.09.2025 schriftlich widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMSAP AG ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Martin Mucha hat seine Vergütung für die Tätigkeit im Eröffnungsverfahren beantragt und diese wurde später festgesetzt. Der endgültige Insolvenzverwalter, ebenfalls Rechtsanwalt Martin Mucha, hat seine Ver…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AMSAP AG ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Martin Mucha hat seine Vergütung für die Tätigkeit im Eröffnungsverfahren beantragt und diese wurde später festgesetzt. Der endgültige Insolvenzverwalter, ebenfalls Rechtsanwalt Martin Mucha, hat seine Vergütung und Auslagen für die laufende Verwaltung beantragt und diese wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg festgesetzt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Gläubiger konnten bis zum 01.09.2025 widersprechen. Festgestellte Forderungen belaufen sich auf insgesamt 633.986,94 EUR. Ein Massebestand von 75.285,98 EUR steht diesen gegenüber. Der Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren bis zum 27.10.2025. Die Schlussverteilung wird zugestimmt. Zudem wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über einen Vergleich mit dem Vorstand der Schuldnerin angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 158/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AMSAP AG, Kuchengrund 10, 71522 Backnang, vertreten durch d. Vorstand
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 748066
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 25.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) …
6 IN 158/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AMSAP AG, Kuchengrund 10, 71522 Backnang, vertreten durch d. Vorstand
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 748066
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 25.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 04.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 158/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AMSAP AG, Kuchengrund 10, 71522 Backnang, vertreten durch d. Vorstand
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 748066
- Schuldnerin -
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6 IN 158/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AMSAP AG, Kuchengrund 10, 71522 Backnang, vertreten durch d. Vorstand
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 748066
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im eröffneten Insolvenzverfahren beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 90.472,25 EUR zugrunde. Es werden Zuschläge in Höhe von 35 % auf die Vergütung geltend gemacht für die Vehandlungen des Kauf- und Übertragungsvertrages und die anschließenden aufwendigen Vergleichsverhandlungen. Für die Entlastung durch die vorangegangene Tätigkeit als vorläufiger Verwalter wird ein Abschlag von 5 % geltend gemacht, sodass sich in Summe ein beantragter Zuschlag von 30 % ergibt.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 30% der Regelvergütung zur Festsetzung beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 04.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 158/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AMSAP AG, Kuchengrund 10, 71522 Backnang, vertreten durch d. Vorstand
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 748066
- Schuldnerin -
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6 IN 158/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AMSAP AG, Kuchengrund 10, 71522 Backnang, vertreten durch d. Vorstand
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 748066
- Schuldnerin -
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Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im Eröffnungsverfahren beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 80.111,18 EUR zugrunde. Es werden weder Zuschläge noch Abschläge auf die Vergütung geltend gemacht.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 250,00 EUR je angefangenen Monat beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von zwei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 04.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 158/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AMSAP AG, Kuchengrund 10, 71522 Backnang, vertreten durch d. Vorstand
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 748066
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Mucha, Reinsbur…
6 IN 158/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AMSAP AG, Kuchengrund 10, 71522 Backnang, vertreten durch d. Vorstand
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 748066
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Mucha, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen jeweils zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 20.05.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 90.472,25 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt insgesamt eine Erhöhung des Regelsatzes um 30 %.
Es werden Zuschläge in Höhe von 35 % auf die Vergütung geltend gemacht für die Vehandlungen des Kauf- und Übertragungsvertrages und die anschließenden aufwendigen Vergleichsverhandlungen. Für die Entlastung durch die vorangegangene Tätigkeit als vorläufiger Verwalter wird ein Abschlag von 5 % vorgenommen, sodass in Summe ein Zuschlag von 30 % beantragt wird.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 20.05.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um insgesamt 30 % gerechtfertigt. Der erhebliche Mehraufwand für die Vehandlungen des Kauf- und Übertragungsvertrages und insbesondere die anschließenden aufwendigen Vergleichsverhandlungen zum Zwecke der Beitreibung des ausstehenden Kaufpreises für die übertragende Sanierung und zur Abgeltung von Schadenersatz- und Haftungsansprüchen nach § 15 b GmbHG wurde im Vergütungsantrag ausführlich erläutert. Der beantragte Zuschlag von 35 % erscheint hierfür angemessen. Entsprechend dem Antrag wurde ein Abschlag von 5 % für die Entlastung durch die vorangegangene Tätigkeit als vorläufiger Verwalter vorgenommen.
Auch bei Gesamtschau des Verfahrens erscheint ein Zuschlag von insgesamt 30 % als angemessen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 05.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 158/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AMSAP AG, Kuchengrund 10, 71522 Backnang, vertreten durch d. Vorstand
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 748066
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Muc…
6 IN 158/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AMSAP AG, Kuchengrund 10, 71522 Backnang, vertreten durch d. Vorstand
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 748066
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Mucha, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart für die Tätigkeit im Eröffnungsverfahren wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen jeweils zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 20.05.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 80.111,18 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 05.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 158/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AMSAP AG, Kuchengrund 10, 71522 Backnang, vertreten durch d. Vorstand
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 748066
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 633.986,94 EUR steht ein Betrag von circa 34.000,00 EUR zur…
6 IN 158/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AMSAP AG, Kuchengrund 10, 71522 Backnang, vertreten durch d. Vorstand
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 748066
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 633.986,94 EUR steht ein Betrag von circa 34.000,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 05.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 158/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AMSAP AG, Kuchengrund 10, 71522 Backnang, vertreten durch d. Vorstand
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 748066
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderu…
6 IN 158/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AMSAP AG, Kuchengrund 10, 71522 Backnang, vertreten durch d. Vorstand
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 748066
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.10.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ludwigsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 633.986,94 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 75.285,98 € abzüglich Massekosten gegenübersteht.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung, das Schlussverzeichnis und etwaige nachträgliche Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 05.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 158/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AMSAP AG, Kuchengrund 10, 71522 Backnang,
vertreten durch die Vorstände Dr. Wolfgang Arnold und Axel Mayr
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 748066
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversamml…
6 IN 158/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AMSAP AG, Kuchengrund 10, 71522 Backnang,
vertreten durch die Vorstände Dr. Wolfgang Arnold und Axel Mayr
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 748066
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Erteilung der Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Vorstand der Insolvenzschuldnerin, Herr Wolfgang Arnold, zur Abgeltung und Erledigung von Ansprüchen aus dem Unternehmenskaufvertrag vom 12.03./06.05.2020 sowie von Haftungsansprüchen als Vorstand in Höhe von insgesamt 491.228,78 € durch einen Vergleichsbetrag von 80.000,00 €
gemäß § 160 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3 InsO
wird bestimmt auf
Montag, 04.11.2024, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 2008/P, EG, Schorndorfer Straße 28, 71638 Ludwigsburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 07.10.2024
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