Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Miesners Hof 1, 27383 Scheeßel
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 201499
EUID
DEP2716.HRB201499
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 63/18
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Heiko Fialski
Kanzlei
SGP Schneider Geiwitz Nord RA GmbH
Adresse
Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg
Telefon
040 30 60 59-0
E-Mail
Termine & Fristen
Schlusstermin
02.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Verwaltung eigenen Vermögens und insbesondere die Beteiligung an anderen Gesellschaften
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ist eröffnet. Der Notgeschäftsführer Ralph-Joachim Knoess vertritt die Schuldnerin. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Heiko Fialski hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt, die durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt wurde. Die Berechnungsgrundlage betrug 18.586,32 EUR, wobei eine Erhöhung der Grundvergütung um 20% aufgrund der Verfahrensdauer und Schwierigkeiten gewährt wurde. Zudem wurden Auslagenpauschale und Umsatzsteuer festgesetzt. Das Verfahren ist masseunzulänglich. Der Insolvenzverwalter hat die Schlussverteilung beantragt und angezeigt. Der verfügbare Massebestand beträgt 22.782,37 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 7.060,89 EUR zu berücksichtigen. Das Gericht hat das schriftliche Verfahren angeordnet und einen Schlusstermin für den 02.04.2026 bestimmt. An diesem Termin sollen nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, die Einstellung des Verfahrens nach § 207 Abs. 1 InsO angehört, die Schlussrechnung geprüft und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben werden. Das Gericht beabsichtigt, das Verfahren nach § 207 Abs. 1 InsO einzustellen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 63/18: In dem Insolvenzverfahren ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Miesners Hof 1, 27383 Scheeßel (AG Walsrode, HRB 201499), vertr. d.: Ralph-Joachim Knoess, Hochallee 67, 20149 Hamburg, (Notgeschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festge…
11 IN 63/18: In dem Insolvenzverfahren ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Miesners Hof 1, 27383 Scheeßel (AG Walsrode, HRB 201499), vertr. d.: Ralph-Joachim Knoess, Hochallee 67, 20149 Hamburg, (Notgeschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Ausweislich der Schlussrechnung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV eine vergütungsrechtliche Berechnungsmasse von 16.914,65 EUR zugrunde zu legen.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 1.671,67 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 18.586,32 EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragte eine Erhöhung der Grundvergütung um 20%. Er begründete dies mit der überdurchschnittlich langen Dauer des Verfahrens und mit erheblichen Schwierigkeiten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Welche genauen Schwierigkeiten vorgelegene haben werden im Vergütungsantrag nicht ausgeführt.
Als weitere Begründung für den geltend gemachten Zuschlag wurde der erhebliche Umfang der Forderungen und Ansprüche gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungsgesell- schaften aufgeführt. Auch hier fehlt die konkrete Auflistung, wofür der erhebliche Arbeitsaufwand genau entstanden ist. Auch ist nicht aufgeführt, warum, durch das Versterben des vormaligen Gesellschafter-Geschäftsführer die Verfahrensbearbeitung erheblich erschwert wurde.
Da aber ein Zuschlag immer unter dem Aspekt der Gesamtbetrachtung des Verfahrens zu gewähren ist und dem Arbeitsaufwand des Insolvenzverwalters Rechnung tragen soll, ist hier der beantragte Zuschlag von 20% nicht zu beanstanden.
Zudem wurde die Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV beantragt und festgesetzt.
Zudem wurden Auslagen für 1 übertragene Zustellungen gem. § 8 Abs. 3 InsO geltend gemacht und festgesetzt.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 63/18: In dem Insolvenzverfahren ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Miesners Hof 1, 27383 Scheeßel (AG Walsrode, HRB 201499), vertr. d.: Ralph-Joachim Knoess, Hochallee 67, 20149 Hamburg, (Notgeschäftsführer), wird die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt, das schriftliche Verfahren angeordnet und Sch…
11 IN 63/18: In dem Insolvenzverfahren ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Miesners Hof 1, 27383 Scheeßel (AG Walsrode, HRB 201499), vertr. d.: Ralph-Joachim Knoess, Hochallee 67, 20149 Hamburg, (Notgeschäftsführer), wird die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt, das schriftliche Verfahren angeordnet und Schlusstermin zur
a) Prüfung der evtl. noch nachträglich angemeldeten Forderungen,
b) Anhörung zur eventuellen Einstellung des Verfahrens nach § 207 Abs. 1 InsO,
c) Anhörung zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
d) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
e) Entscheidung über evtl. nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
im schriftlichen Verfahren bestimmt auf: 02.04.2026, Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29 - 33, 29664 Walsrode.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zu diesem Termin (Eingang beim Insolvenzgericht) schriftliche Anträge zu diesem Schlusstermin stellen.
Das Verfahren ist masseunzulänglich. Das Gericht beabsichtigt daher, das Verfahren nach § 207 Abs. 1 InsO einzustellen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 63/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Miesners Hof 1, 27383 Scheeßel (AG Walsrode, HRB 201499), vertr. d.: Ralph-Joachim Knoess, Hochallee 67, 20149 Hamburg, (Notgeschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf de…
11 IN 63/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Miesners Hof 1, 27383 Scheeßel (AG Walsrode, HRB 201499), vertr. d.: Ralph-Joachim Knoess, Hochallee 67, 20149 Hamburg, (Notgeschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Walsrode zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Heiko Fialski, c/o SGP Schneider Geiwitz Nord RA GmbH, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg, Tel.: 040 30 60 59-0, Fax: 040 30 60 59-135, E-Mail: hamburg@schneidergeiwitz.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 22.782,37 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 7.060,89 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Walsrode, 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 63/18: In dem Insolvenzverfahren ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Miesners Hof 1, 27383 Scheeßel (AG Walsrode, HRB 201499), vertr. d.: Ralph-Joachim Knoess, Hochallee 67, 20149 Hamburg, (Notgeschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters beantragt.
Der …
11 IN 63/18: In dem Insolvenzverfahren ANOR-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Miesners Hof 1, 27383 Scheeßel (AG Walsrode, HRB 201499), vertr. d.: Ralph-Joachim Knoess, Hochallee 67, 20149 Hamburg, (Notgeschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters beantragt.
Der vollständige Vergütungsantrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Einwendungen gegen den Vergütungsantrag können binnen 3 Wochen ab dieser öffentlichen Bekanntmachung im Internet schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geltend gemacht werden.
Amtsgericht Walsrode, 04.02.2026
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