Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 103416
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Insolvenzprofil
AON GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Salierring 42, 50677 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 103416
EUID
DER3306.HRB103416
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 316/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peer Jung
Adresse
Sophienstraße 1, 51149 Köln
Telefon
0221 78 944 310
Termine & Fristen
Eröffnung
05.01.2024 , 10:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.03.2024
Berichtstermin
13.03.2024 , 09:15 Uhr
Prüfungstermin
13.03.2024 , 09:15 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
a) die Herstellung von Ton- und Bildtonträgerproduktionen und deren Vermarktung, einschließlich des physischen und nicht-physischen Vertriebs b) der Betrieb eines Musiklabels, c) die Konzeptionierung und Entwicklung von TV-/online-/mobile-Formaten sowie deren Betrieb, d) die Durchführung von Management für Künstler (insbesondere Musikkünstler, Schauspieler, Regisseure) sowie Sportler, e) die Herstellung und Verbreitung von Künstler- und sonstigen Merchendising-Artikeln (insbesondere Fan-Artikeln) sowie die Einräumung des Rechts zur Herstellung und Verbreitung von Merchandising-Artikeln (insbesondere Fan-Artikeln) aller Art durch Dritte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 05.01.2024 um 10:55 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AON GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgt wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Grundlage von Gläubigeranträgen vom 29.09.2023 und 27.10.2023. Zugleich werden die Verfahren 70c IN 316/23 und 70c IN 324/23 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Peer Jung ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.03.2024 anzumelden. Der Berichtstermin und der Prüfungstermin sind für den 13.03.2024 um 09:15 Uhr im Amtsgericht Köln angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über die Bestätigung des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 316/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 103416 eingetragenen AON GmbH, Salierring 42, 50677 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Giwar Hajabi,
Geschäftszweig: a) die Herstellung von Ton- und Bildtonträgerproduktionen un…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 316/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 103416 eingetragenen AON GmbH, Salierring 42, 50677 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Giwar Hajabi,
Geschäftszweig: a) die Herstellung von Ton- und Bildtonträgerproduktionen und deren Vermarktung, einschließlich des physischen und nicht-physischen Vertriebs
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.01.2024, um 10:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.09.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers sowie eines am 27.10.2023 eingegangenen weiteren Gläubigerantrags .
Zugleich werden die Verfahren 70c IN 316/23 und 70c IN 324/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Peer Jung, Sophienstraße 1, 51149 Köln, Telefon: 0221 78 944 310, Fax: 0221 78 944 3120.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 13.03.2024, 09:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 13.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70c IN 316/23
Köln, 05.01.2024
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