Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 26446
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
APROPOS Direktmarketing UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lindenhorster Str. 96 a, 44147 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 26446
EUID
DER2402.HRB26446
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 40/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
05.07.2024 , 10:00 Uhr
Frist zur Stellungnahme
24.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Vertrieb von Werbematerialien aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der APROPOS Direktmarketing UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Dortmund anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin die Vollstreckung unzulässig wurde und die Einstellung des Verfahrens vorbereitet wurde. Eine Gläubigerversammlung wurde für den 05.07.2024 einberufen, um über einen außergerichtlichen Vergleich im Rahmen eines Insolvenzanfechtungsanspruchs abzustimmen. Das Gericht hat die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 66.645,52 EUR. Für die Verteilung steht jedoch kein Betrag zur Verfügung, sodass die Quote bei 0,00 EUR liegt. Die Beteiligten wurden zur Stellungnahme zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit, zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis bis zum 24.09.2025 eingeladen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 40/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26446 eingetragenen APROPOS Direktmarketing UG (haftungsbeschränkt), Lindenhorster Str. 96 a, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nelli Harte…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 40/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26446 eingetragenen APROPOS Direktmarketing UG (haftungsbeschränkt), Lindenhorster Str. 96 a, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nelli Harter, Blücherstr. 1, 44147 Dortmund
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Klimpke, Rupprecht, Hopfstock, Gerichtsstraße 5, 44135 Dortmund
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches zur Erledigung des streitigen Insolvenzanfechtungsanspruchs gegen das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von rechnerisch 52.757,60 EUR gegen Zahlung von 50%, mithin 26.378,80 EUR zu.
Für den Fall, dass das Land Nordrhein-Westfalen bis zum Abstimmungstermin keine Bereitschaft zum Abschluss eines Vergleiches gemäß Ziffer 1. erklärt haben sollte, ist der Insolvenzverwalter berechtigt, gegen das Land Nordrhein-Westfalen Zahlungsklage über 52,757,60 EUR zu erheben und den Rechtsstreit durch einen Prozessfinanzierer gegen Erlösbeteiligung von maximal 20 % finanzieren zu lassen.
bestimmt auf
Freitag, 05.07.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
258 IN 40/20
Amtsgericht Dortmund, 17.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 40/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26446 eingetragenen APROPOS Direktmarketing UG (haftungsbeschränkt), Lindenhorster Str. 96 a, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nelli Harte…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 40/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26446 eingetragenen APROPOS Direktmarketing UG (haftungsbeschränkt), Lindenhorster Str. 96 a, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nelli Harter, Blücherstr. 1, 44147 Dortmund
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Klimpke, Rupprecht, Hopfstock, Gerichtsstraße 5, 44135 Dortmund
ist am 12.12.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
24.09.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
258 IN 40/20
Amtsgericht Dortmund, 30.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 40/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26446 eingetragenen APROPOS Direktmarketing UG (haftungsbeschränkt), Lindenhorster Str. 96 a, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nelli Harte…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 40/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26446 eingetragenen APROPOS Direktmarketing UG (haftungsbeschränkt), Lindenhorster Str. 96 a, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nelli Harter, Blücherstr. 1, 44147 Dortmund ,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Klimpke, Rupprecht, Hopfstock, Gerichtsstraße 5, 44135 Dortmund,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 31.322,08 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 1-fachen Regelsatzes festgesetzt.
Die mit Beschluss vom 05.01.2023 festgesetzte Vergütung in Höhe von 3.677,93 EUR wurde angerechnet.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 09.07.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 eingesehen werden.
258 IN 40/20
Amtsgericht Dortmund, 30.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 40/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26446 eingetragenen APROPOS Direktmarketing UG (haftungsbeschränkt), Lindenhorster Str. 96 a, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nelli Harte…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 40/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26446 eingetragenen APROPOS Direktmarketing UG (haftungsbeschränkt), Lindenhorster Str. 96 a, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nelli Harter, Blücherstr. 1, 44147 Dortmund ,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Klimpke, Rupprecht, Hopfstock, Gerichtsstraße 5, 44135 Dortmund,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 66.645,52 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
258 IN 40/20
Amtsgericht Dortmund, 01.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 40/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26446 eingetragenen APROPOS Direktmarketing UG (haftungsbeschränkt), Lindenhorster Str. 96 a, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nelli Harter, …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 40/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26446 eingetragenen APROPOS Direktmarketing UG (haftungsbeschränkt), Lindenhorster Str. 96 a, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nelli Harter, Blücherstr. 1, 44147 Dortmund
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Klimpke, Rupprecht, Hopfstock, Gerichtsstraße 5, 44135 Dortmund
wird heute, am 15.07.2026, um 18:32 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
258 IN 40/20
Amtsgericht Dortmund, 15.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.