Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 8911
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 8911
EUID
DER1304.HRB8911
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
34 IN 71/10
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Michael Rainer Noack
Adresse
Am Honnefer Kreuz 14, 53604 Bad Honnef
Termine & Fristen
Aufhebung
21.05.2026 , 11:59 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AQUALAN Deutschland GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8911, ist am 21.05.2026 um 11:59 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Die gesetzliche Vertretung oblag dem Geschäftsführer Herrn Michael Rainer Noack. Gleichzeitig wird eine ggf. erforderlich werdende Nachtragsverteilung angeordnet, die sich auf Quotenausschüttungen aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Michael Noack (AG Dortmund, 259 IN 30/24) bezieht. Gegen die Aufhebung des Verfahrens steht jedem, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu. Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 71/10
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8911 eingetragenen AQUALAN Deutschland GmbH, Ringstraße 17, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Rainer Noack, Am Honnefer Kreuz 14 , 53604 B…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 71/10
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 8911 eingetragenen AQUALAN Deutschland GmbH, Ringstraße 17, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Rainer Noack, Am Honnefer Kreuz 14 , 53604 Bad Honnef
wird heute, am 21.05.2026, um 11:59 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Gleichzeitig wird eine ggf. erforderlich werdende Nachtragsverteilung (§ 203 Abs. 1 InsO) und zwar in Bezug auf Quotenausschüttungen aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Michael Noack (AG Dortmund, 259 IN 30/24) angeordnet.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die Erinnerung muss bei dem Amtsgericht Kleve, die sofortige Beschwerde bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Gericht eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Gericht abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
34 IN 71/10
Amtsgericht Kleve, 21.05.2026
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