Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
aqwa recruiting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Am Dreispitz 15, 69502 Hemsbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 750256
EUID
DEB8535.HRB750256
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 2043/25
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Bekanntmachung der Entscheidung
25.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung von Personal im Bereich IT, Ingenieurwesen, Hotel und Gastrogewerbe und Pflege, in Arbeitnehmerüberlassung oder als Freelancer.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der aqwa recruiting GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Mohamed-Foued Khalfaoui, wurde auf Antrag der antragstellenden Gläubigerin ein Insolvenzverfahren beantragt. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Da keine ausreichende Masse für die Deckung der Verfahrenskosten vorliegt, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten ein Rechtsbehelf in Form der sofortigen Beschwerde zu, die binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mannheim eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Entscheidung ist am 25.02.2026 vom Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht bekannt gegeben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 2043/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
aqwa recruiting GmbH, Am Dreispitz 15, 69502 Hemsbach, vertreten durch den Geschäftsführer Mohamed-Foued Khalfaoui
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 750256
- Schuldnerin -
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B…
2 IN 2043/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
aqwa recruiting GmbH, Am Dreispitz 15, 69502 Hemsbach, vertreten durch den Geschäftsführer Mohamed-Foued Khalfaoui
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 750256
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 25.02.2026
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