Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltVR 33092
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köthen e.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal VR 33092
EUID
DEW1215.VR33092
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stendal / Amtsgericht Dessau-Roßlau
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze
Kanzlei
BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse
Askanische Straße 117, 06842 Dessau-Roßlau
Telefon
0340/21677790-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
30.01.2026 , 10:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.02.2026
Berichtstermin
23.03.2026 , 10:10 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köthen e.V. ist am 30.01.2026 um 10:30 Uhr durch das Amtsgericht Stendal eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.02.2026 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 23.03.2026 um 10:10 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau statt. In diesem Termin werden unter anderem die Bestätigung des Insolvenzverwalters, die Bildung eines Gläubigerausschusses sowie die Prüfung der Forderungen behandelt. Das mündliche Verfahren ist angeordnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 202/25: Über das Vermögen des Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köthen e.V., Mühlenbreite 49, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, VR 33092), vertr. d.: 1. Horst-Peter Lämmler, (Vorstand), 2. Dieter Beneke, (Vorstand), ist am 30.01.2026 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechts…
2 IN 202/25: Über das Vermögen des Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köthen e.V., Mühlenbreite 49, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, VR 33092), vertr. d.: 1. Horst-Peter Lämmler, (Vorstand), 2. Dieter Beneke, (Vorstand), ist am 30.01.2026 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, LL.M., BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Askanische Straße 117, 06842 Dessau-Roßlau, Tel.: 0340/21677790-0, Fax: 0340/21677790-29, E-Mail: dessau-rosslau@bbl-law.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.02.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 23.03.2026, 10:10 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179 InsO).
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 30.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: AZ In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des "Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köthen e.V.", Mühlenbreite 49, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, VR 33092), vertr. d.: 1. Horst-Peter Lämmler, (Vorstand), 2. Dieter Beneke, (Vorstand), ist am 19.12.2022 um 11:15 Uhr der Aufgabenkreis des vorläufigen Sachwa…
Az.: AZ In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des "Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köthen e.V.", Mühlenbreite 49, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, VR 33092), vertr. d.: 1. Horst-Peter Lämmler, (Vorstand), 2. Dieter Beneke, (Vorstand), ist am 19.12.2022 um 11:15 Uhr der Aufgabenkreis des vorläufigen Sachwalters dahingehend erweitert worden, dass er den Schuldner bei
* der Insolvenzgeldvorfinanzierung,
* den Verhandlungen mit Interessenten,
* den Verhandlungen mit den Leistungsträgern (Städte und Kommunen),
* der Kommunikation im Verein sowie mit Dritten (Presse, Landesregierung Sachsen-Anhalt) und der Vorbereitung der Einstellung des Geschäftsbetriebes
unterstützen kann.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 19.12.2025
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