Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Marketing, Vertrieb, Leistungserbringung und Kundenservice für Unternehmen aus der Branche Arbeitssicherheit, Betriebsmedizin und Brandschutz.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arbeitsschutz.jetzt Service- und Dienstleistungsgesellschaft mbH mit Sitz in Maintal ist am 01.02.2025 eröffnet worden. Der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Holger Käs, ist zum Insolvenzverwalter bestellt worden, nachdem die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben wurde. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 07.03.2025 schriftlich anzumelden und etwaige Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Berichtstermin findet am 03.03.2025 statt. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist auf den 07.04.2025 bestimmt; Widersprüche gegen Forderungen müssen ebenfalls bis zu diesem Datum eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 70 IN 551/24 Am 01.02.2025 um 00:01 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Arbeitsschutz.jetzt Service- und Dienstleistungsgesellschaft mbH, Goethestraße 148, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 99837), vertr. d.: Michael Witt, Goethestraße 136, 63477 Maintal, (Geschäftsführer),. S…
Geschäfts-Nr.: 70 IN 551/24 Am 01.02.2025 um 00:01 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Arbeitsschutz.jetzt Service- und Dienstleistungsgesellschaft mbH, Goethestraße 148, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 99837), vertr. d.: Michael Witt, Goethestraße 136, 63477 Maintal, (Geschäftsführer),. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641 4802900, Fax: 0641 48029050, E-Mail: kaes@rae-voelpel.com, Internet: www.rae-voelpel.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 07.03.2025.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubigerversammlungen:
1. am Montag, 03.03.2025, 10:30 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter (Berichtstermin); der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. Für den Prüfungstermin wird das schriftliche Verfahren agenordnet. Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.04.2025, bestimmt.
Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zum 07.04.2025 eingereicht werden. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 276 S. 1 InsO als erteilt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 01.02.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 551/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Arbeitsschutz.jetzt Service- und Dienstleistungsgesellschaft mbH, Goethestraße 148, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 99837),
vertreten durch:
Michael Witt, Neetzkaer Weg 4, 17349 Groß Miltzow, (Geschäftsführer),
wird die Veröffentlichung vom 04.02.2025 wegen off…
70 IN 551/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Arbeitsschutz.jetzt Service- und Dienstleistungsgesellschaft mbH, Goethestraße 148, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 99837),
vertreten durch:
Michael Witt, Neetzkaer Weg 4, 17349 Groß Miltzow, (Geschäftsführer),
wird die Veröffentlichung vom 04.02.2025 wegen offensichtlicher Unrichtigkeit gemäß §§ 4 InsO, 319 ZPO hinsichtlich der Person des Geschäftsführers dahingehend berichtigt, dass die Anschrift richtig Neetzkaer Weg 4, 17349 Groß Miltzow lautet.
Bei der ursprünglich angegebenen Anschrift in Maintal handelt es sich um eine Verwechslung mit einer namensgleichen Person, die rein zufällig in der Nähe der Firma ihren Wohnsitz hat, aber in keinerlei Verbindung zur Schuldnerin steht. Nunmehr wurde die richtige Anschrift mitgeteilt. Die Berichtigung konnte jederzeit von Amts wegen erfolgen.
Amtsgericht Hanau, 10.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 551/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arbeitsschutz.jetzt Service- und Dienstleistungsgesellschaft mbH, Goethestraße 148, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 99837), vertr. d.: Michael Witt, Goethestraße 136, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum…
70 IN 551/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arbeitsschutz.jetzt Service- und Dienstleistungsgesellschaft mbH, Goethestraße 148, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 99837), vertr. d.: Michael Witt, Goethestraße 136, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641 4802900, Fax: 0641 48029050, E-Mail: kaes@rae-voelpel.com, Internet: www.rae-voelpel.de, ernannt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 03.03.2025
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