Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
architekturbüro zesewitz GmbH i. L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Alexander-Puschkin-Str. 49, 39108 Magdeburg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 113147
EUID
DEW1215.HRB113147
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 164/19 (361)
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Gabriele Zesewitz
Adresse
Alexander-Puschkin-Straße 49, 39108 Magdeburg
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
07.05.2024
Festsetzung Vergütung
05.03.2026
Schlusstermin
04.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Anfertigung von Architekten- und Ingenieurleistungen als gestaltende, ökologische, technische, wirtschaftliche unil soziale Planung entsprechend der Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Durch die Gesellschaft werden die Berufspflichten des Architekten entsprechend § 16 Abs. 1 und 2 ArchtG LSA gewährt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der architekturbüro zesewitz GmbH i. L. wird vom Amtsgericht Magdeburg behandelt. Im Mai 2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Später wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss festgesetzt. Das Verfahren ist im schriftlichen Verfahren fortgeführt worden. Der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt worden. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wurde der 04.06.2026 bestimmt. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 13.722,52 EUR. Für die Verteilung steht kein Betrag zur Verfügung. Gegen das Schlussverzeichnis können Einwendungen erhoben werden, und es erfolgt eine Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren architekturbüro zesewitz GmbH i. L., Alexander-Puschkin-Straße 49, 39108 Magdeburg (AG Stendal, HRB 113147), vertr. d.: 1. Gabriele Zesewitz, Alexander-Puschkin-Straße 49, 39108 Magdeburg, (Liquidatorin), 2. Carsten Jacob, Große Diesdorfer Straße 86 c, 39110 Magdeburg, (…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren architekturbüro zesewitz GmbH i. L., Alexander-Puschkin-Straße 49, 39108 Magdeburg (AG Stendal, HRB 113147), vertr. d.: 1. Gabriele Zesewitz, Alexander-Puschkin-Straße 49, 39108 Magdeburg, (Liquidatorin), 2. Carsten Jacob, Große Diesdorfer Straße 86 c, 39110 Magdeburg, (Liquidator), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 04.06.2026 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige des Insolvenzverwalters 13.722,52 EUR. Für die Verteilung steht kein Betrag zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 164/19 (361) - (09.04.2026)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren architekturbüro zesewitz GmbH i. L., Alexander-Puschkin-Straße 49, 39108 Magdeburg (AG Stendal, HRB 113147), vertr. d.: 1. Gabriele Zesewitz, Alexander-Puschkin-Straße 49, 39108 Magdeburg, (Liquidatorin), 2. Carsten Jacob, Große Diesdorfer Straße 86 c, 39110 Magdeburg, (…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren architekturbüro zesewitz GmbH i. L., Alexander-Puschkin-Straße 49, 39108 Magdeburg (AG Stendal, HRB 113147), vertr. d.: 1. Gabriele Zesewitz, Alexander-Puschkin-Straße 49, 39108 Magdeburg, (Liquidatorin), 2. Carsten Jacob, Große Diesdorfer Straße 86 c, 39110 Magdeburg, (Liquidator), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 164/19 (361) - (05.03.2026)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren architekturbüro zesewitz GmbH i. L., Alexander-Puschkin-Straße 49, 39108 Magdeburg (AG Stendal, HRB 113147), vertr. d.: 1. Gabriele Zesewitz, Alexander-Puschkin-Straße 49, 39108 Magdeburg, (Liquidatorin), 2. Carsten Jacob, Große Diesdorfer Straße 86 c, 39110 Magdeburg, (…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren architekturbüro zesewitz GmbH i. L., Alexander-Puschkin-Straße 49, 39108 Magdeburg (AG Stendal, HRB 113147), vertr. d.: 1. Gabriele Zesewitz, Alexander-Puschkin-Straße 49, 39108 Magdeburg, (Liquidatorin), 2. Carsten Jacob, Große Diesdorfer Straße 86 c, 39110 Magdeburg, (Liquidator), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schriftsatz vom 07.05.2024 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
- 340 IN 164/19 (361) - (10.05.2024)
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