Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AREALCON GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Empeler Straße 122, 46459 Rees
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 19850
EUID
DER1304.HRB19850
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
34 IN 14/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Peter C. Minuth
Adresse
Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
19.03.2025
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.03.2025 , 09:48 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
An- und Verkauf von Immobilien, Grundstücken und deren Teile. Geschäfte nach § 34c Gewerbeordnung sind Gegenstand des Unternehmens. Ferner Unternehmensberatung, Verwaltung eigenen und fremden Vermögens sowie Hausverwaltung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Kleve hat im Aktenzeichen 34 IN 14/25 über das Vermögen der AREALCON GmbH, Rees, ein Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet. Mit Beschluss vom 19.03.2025 ist das Verfahren eröffnet worden. Gleichzeitig sind am 19.03.2025 um 09:48 Uhr vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet worden. Dr. Peter C. Minuth aus Düsseldorf ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Schuldnerin ist ein Verfügungsverbot auferlegt worden; Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam. Drittschuldnern wird die Zahlung an die Schuldnerin untersagt, während der vorläufige Verwalter ermächtigt ist, Forderungen und Guthaben einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt bzw. eingestellt. Im Übrigen gilt ein früherer Beschluss vom 19.03.2025 fort.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 14/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19850 eingetragenen AREALCON GmbH, Empeler Straße 122, 46459 Rees, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Gülich, Schlieffenstraße 4, 42329 Wu…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 14/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19850 eingetragenen AREALCON GmbH, Empeler Straße 122, 46459 Rees, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Gülich, Schlieffenstraße 4, 42329 Wuppertal
wird der Schuldnerin hinsichtlich der von ihr gerichtlich geführten Aktiv- und Passivprozesse ein Verfügungsverbot gem. § 21 Abs. 1, 22 Abs. 2 S. 2 InsO auferlegt und der vorläufige Verwalter ermächtigt, die rechtshängigen Aktiv- und Passivprozesse der Schuldnerin zu führen.
Im Übrigen gilt der Beschluss vom 19.03.2025 fort.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
34 IN 14/25
Amtsgericht Kleve, 19.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 14/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19850 eingetragenen AREALCON GmbH, Empeler Straße 122, 46459 Rees, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Gülich, Schlieffenstraße 4, 42329 Wu…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 14/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19850 eingetragenen AREALCON GmbH, Empeler Straße 122, 46459 Rees, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Gülich, Schlieffenstraße 4, 42329 Wuppertal
ist am 19.03.2025, um 09:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Peter C. Minuth, Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
34 IN 14/25
Amtsgericht Kleve, 19.03.2025
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