Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Areso GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Weinbergstraße 20, 55452 Laubenheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 23300
EUID
DET2101V.HRB23300
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 2/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht Jens Lieser
Adresse
Schlossstr. 6, 55543 Bad Kreuznach
Telefon
0671/2987280
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.02.2024 , 13:00 Uhr
Eröffnung
01.04.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.06.2024
Berichtstermin
26.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Handwerks im Holz- und Bautenschutz. Der Betrieb beschäftigt sich mit der Abdichtung erdberührter Bauteile und mit allen Oberflächenbehandlungen von Bauteilen im Rahmen einer Sanierung sowie mit der Vornahme aller für diesen Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäften. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Planungs- und Ausführungsbüros im Bereich der Innenarchitektur und Innenraumsanierung mit den Leistungsphasen 1-9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Der Betrieb beschäftigt sich mit der Konzeptentwicklung, Objektplanung- und abwicklung, der Kostensteuerung und -überwachung sowie mit der Vornahme für diesen Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäften. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist ein Haus- und Gartenservice. Das Tätigkeitsfeld umfaßt Renovierungs-, Reparatur-, Installations- und Montagearbeiten, Instandhaltungen und Pflegemaßnahmen im Innen- und Außenbereich von Immobilien ebenso wie an Außenanlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 05.02.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Areso GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Jens Lieser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des Verwalters. Am 01.04.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Jens Lieser ist als Insolvenzverwalter bestätigt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 05.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 26.06.2024 bestimmt. Bis zu diesem Termin kann die Forderungstabelle in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Kreuznach eingesehen werden. Widersprüche gegen die Feststellung von Forderungen können schriftlich eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 2/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Areso GmbH, Weinbergstraße 20, 55452 Laubenheim (AG Bad Kreuznach, HRB 23300), vertr. d.: Christian Seichter, Weinbergstraße 20, 55452 Laubenheim, (Geschäftsführer), ist am 05.02.2024 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsteller…
3 IN 2/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Areso GmbH, Weinbergstraße 20, 55452 Laubenheim (AG Bad Kreuznach, HRB 23300), vertr. d.: Christian Seichter, Weinbergstraße 20, 55452 Laubenheim, (Geschäftsführer), ist am 05.02.2024 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser, -Fachanwalt für Insolvenzrecht-, Schlossstr. 6, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/2987280, Fax: 0671/2987543, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 05.02.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 3 IN 2/24 Am 01.04.2024 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Areso GmbH, Weinbergstraße 20, 55452 Laubenheim (AG Bad Kreuznach, HRB 23300), vertr. d.: Christian Seichter, Weinbergstraße 20, 55452 Laubenheim, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt …
Geschäfts-Nr.: 3 IN 2/24 Am 01.04.2024 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Areso GmbH, Weinbergstraße 20, 55452 Laubenheim (AG Bad Kreuznach, HRB 23300), vertr. d.: Christian Seichter, Weinbergstraße 20, 55452 Laubenheim, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, -Fachanwalt für Insolvenzrecht-, Schlossstr. 6, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/2987280, Fax: 0671/2987543, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 05.06.2024.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht wird bestimmt
auf den 26.06.2024.
Bis zu diesem Termin kann die Tabelle auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
-Insolvenzgericht- Bad Kreuznach von 9.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Im angeordneten schriftlichen Verfahren können Widersprüche gegen die Feststellung einer Forderung schriftlich eingelegt werden. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Anträge über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten können im angeordneten schriftlichen Verfahren ebenfalls bis zum Ablauf der genannten Frist eingereicht werden.
Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 04.04.2024.
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