Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ARIGA Bauunternehmung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Wiedtalstraße 36, 53577 Neustadt
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 26172
EUID
DET2214V.HRB26172
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 10/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
11.07.2024 , 09:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.08.2024
Berichtstermin
26.09.2024
Prüfungstermin
03.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Hoch- und Tiefbauarbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der ARIGA Bauunternehmung GmbH ist am 11.07.2024 um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwältin Nada Nasser wurde zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 26.08.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war ursprünglich der 26.09.2024, wurde jedoch durch einen Beschluss vom 21.07.2025 auf den 03.09.2025 als besonderen Prüfungstermin festgelegt. Widersprüche gegen Forderungen sind bis zu diesem Datum schriftlich bei Gericht einzureichen. Am 30.09.2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Über das Vermögen der ARIGA Bauunternehmung GmbH ist am 11.07.2024 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwältin Nada Nasser wurde zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 26.08.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war ursprünglich der 26.…
Über das Vermögen der ARIGA Bauunternehmung GmbH ist am 11.07.2024 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwältin Nada Nasser wurde zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 26.08.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war ursprünglich der 26.09.2024, wurde jedoch durch Beschluss vom 21.07.2025 auf den 03.09.2025 als besonderen Prüfungstermin festgelegt. Widersprüche gegen Forderungen müssen bis zu diesem Datum schriftlich bei Gericht eingehen. Die Insolvenzverwalterin hat am 29.01.2025 sowie erneut am 30.09.2025 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Das Verfahren befindet sich somit in der Phase der Masseunzulänglichkeit.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 10/24: Über das Vermögen der ARIGA Bauunternehmung GmbH, Wiedtalstraße 36, 53577 Neustadt (AG Montabaur, HRB 26172), vertr. d.: Arjet Gashi, Heuweg 11, 53577 Neustadt, (Geschäftsführer), ist am 11.07.2024 um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Nada Nasser, Sc…
21 IN 10/24: Über das Vermögen der ARIGA Bauunternehmung GmbH, Wiedtalstraße 36, 53577 Neustadt (AG Montabaur, HRB 26172), vertr. d.: Arjet Gashi, Heuweg 11, 53577 Neustadt, (Geschäftsführer), ist am 11.07.2024 um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Nada Nasser, Schlossstraße 1, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-133 28 90, Fax: 0261-133 27 90, E-Mail: team@kkn.law.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.08.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 26.09.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (26.08.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (26.09.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 12.07.2024
Hinweise zum Datenschutz:
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARIGA Bauunternehmung GmbH, Wiedtalstraße 36, 53577 Neustadt (AG Montabaur, HRB 26172), vertr. d.: Arjet Gashi, Heuweg 11, 53577 Neustadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geä…
21 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARIGA Bauunternehmung GmbH, Wiedtalstraße 36, 53577 Neustadt (AG Montabaur, HRB 26172), vertr. d.: Arjet Gashi, Heuweg 11, 53577 Neustadt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neuwied, 21.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARIGA Bauunternehmung GmbH, Wiedtalstraße 36, 53577 Neustadt (AG Montabaur, HRB 26172), vertr. d.: Arjet Gashi, Heuweg 11, 53577 Neustadt, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin am 30.09.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erf…
21 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARIGA Bauunternehmung GmbH, Wiedtalstraße 36, 53577 Neustadt (AG Montabaur, HRB 26172), vertr. d.: Arjet Gashi, Heuweg 11, 53577 Neustadt, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin am 30.09.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Neuwied, 10.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARIGA Bauunternehmung GmbH, Wiedtalstraße 36, 53577 Neustadt (AG Montabaur, HRB 26172), vertr. d.: Arjet Gashi, Heuweg 11, 53577 Neustadt, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fäl…
21 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARIGA Bauunternehmung GmbH, Wiedtalstraße 36, 53577 Neustadt (AG Montabaur, HRB 26172), vertr. d.: Arjet Gashi, Heuweg 11, 53577 Neustadt, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Neuwied, 29.01.2025
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