Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ars Consulendi GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wittkuller Straße 51, 42719 Solingen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 19480
EUID
DER1608.HRB19480
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
504 IN 147/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol
Adresse
Mankhauser Str. 7A, 42699 Solingen
Telefon
0212/221720
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.07.2025 , 15:54 Uhr
Eröffnung
01.10.2025 , 07:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.11.2025
Prüfungstermin
10.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die umfassende, insbesondere werbliche Beratung Dritter sowie der Handel mit Waren, insbesondere mit Konsumgütern. Die Gesellschaft darf den Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar über Unternehmensbeteiligungen ausüben. Die Gesellschaft darf ferner im Bereich des Erwerbs, des Haltens, der Verwaltung und der Veräußerung von Eigenkapital- und eigenkapitalähnlichen Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere der Unterstützung von jungen Unternehmen mit Risikokapital, tätig sein.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ars Consulendi GmbH, Wuppertal, ist am 23.07.2025 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt und Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol wurde als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Das Hauptinsolvenzverfahren ist am 01.10.2025 aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 23.0elle.2025. Dr. Ruth Rigol ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 12.11.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 10.12.2025. Am 01.10.2025 ist zudem die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch die Insolvenzverwalterin eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 147/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 19480 eingetragenen Ars Consulendi GmbH, Wittkuller Straße 51, 42719 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Rosemarie Arzenti-Kirc…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 147/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 19480 eingetragenen Ars Consulendi GmbH, Wittkuller Straße 51, 42719 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Rosemarie Arzenti-Kirchner, Am Kloster 27, 42799 Leichlingen
ist am 23.07.2025, um 15:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol, Mankhauser Str. 7A, 42699 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 147/25
Amtsgericht Wuppertal, 23.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 147/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 19480 eingetragenen Ars Consulendi GmbH, Wittkuller Straße 51, 42719 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Rosemarie Arzenti-Kirchner, Am K…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 147/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 19480 eingetragenen Ars Consulendi GmbH, Wittkuller Straße 51, 42719 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Rosemarie Arzenti-Kirchner, Am Kloster 27, 42799 Leichlingen
ist am 01.10.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
504 IN 147/25
Amtsgericht Wuppertal, 02.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 147/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 19480 eingetragenen Ars Consulendi GmbH, gegründet am 17.11.2005, Wittkuller Straße 51, 42719 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Rosemarie Arzenti-Kirchner, Am Kl…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 147/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 19480 eingetragenen Ars Consulendi GmbH, gegründet am 17.11.2005, Wittkuller Straße 51, 42719 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Rosemarie Arzenti-Kirchner, Am Kloster 27, 42799 Leichlingen
Geschäftszweig: die werbliche Beratung Dritter sowie der Handel mit Waren, insbesondere Konsumgütern
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2025, um 07:55 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol, Mankhauser Str. 7A, 42699 Solingen, Telefon: 0212/221720, Fax: 0212/2217218.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.12.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 21.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 147/25
Wuppertal, 01.10.2025
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