Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Geschäftsbereich 1 : 1. die Anwerbung und Vermittlung von Promotionpeople, Visagisten, Make up Artisten u. Maskenbildnern für die Bereiche Privatkunden und Firmen, Events, Shows, Film & TV, 2. die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich Promotion, das Bereitstellen des Personals und der Artisten, die Erbringung von Make up- und Styling-Dienstleistungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, wie auch die Durchführung von Vertriebs-, Produkt und Beauty-Schulungen und Seminaren für Auftraggeber und Firmenkunden sowie in eigenem Namen im Zusammenhang mit Promotion-Dienstleistungen, bspw. Make-up Days bei Friseuren, Produkteinführungen, Produktvertrieb, 3. die Anmietung und Vermietung von Eventräumen für eigene, sowie Kundenveranstaltungen sowie die Einrichtung von temporären und auch dauerhaften Beauty Lounges auf Veranstaltungen bzw. externen Locations, 4. die Organisation von Events jeglicher Art, Eventessen, Eventreisen, Firmenveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Konzerte, 5. die Produktionsberatung und der Vertrieb von kosmetischen Erzeugnissen, Make-up- und Haarprodukten sowie Assessoires, 6. Errichtung und Betrieb von Make up - und Styling Studios - sowie eines Friseurmeistersalons, 7. der Handels mit professioneller Theater-Foto-Filmkosmetik einschließlich Zubehör, 8. Ausbildung von Friseuren im eigenen Friseurmeisterbetrieb. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen befugt, die zur Erreichung des vorerwähnten Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Sie darf sich auch an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Ausgeschlossen sind: a) die Errichtung und der Betrieb einer Aus- und Weiterbildungsstätte für Visagisten, Hairstylisten, Make up-Artisten, Maskenbildnern und Digital-Artisten im Bereich Film, TV, Foto, Bühne, Werbung, Promotion, Performance und Computeranimation. Jedoch darf sich die Gesellschaft an Unternehmen beteiligen, die die ausgeschlossenen Zwecke gem. Ziff. a) verfolgen. Geschäftsbereich 2: 1. Trainingsschulungen und Aktionen im Bereich Zivil und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW, Erste Hilfe für Firmen, Öffentliche Verkehrseinrichtungen, 11:51 Fluggesellschaften, Hotels u.m.. 2. Aufführungen verschiedenen Aktionen prävensiver Maßnahmen, taktische Notfallmedizin, Trainingssimulationen, Großübungsaktionen mit Szenarien wie Massenkarambolage, Busunfällen, Explosionen auf Massenveranstaltungen, Eisenbahn und Flugzeugen. Durchführung verschiedenster Veranstaltungen im Bereich der realistischen Unfalldarstellung, der Unfallvermeidung, Nachstellung von betrieblichen Unfällen, Vereinen, Haushalts- und Freizeitunfällen sowie Notfallbildern, wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Unterzuckerung sowie die diverse Verletzungsmuster wie Wunden, Brücke und Sportverletzungen. Interne Übungen für Schnelleinsatzgruppen, Hilfsorganisationen, Feuerwehr, THW, Polizei und Bundeswehr sowie bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von medizinischem Fachpersonal, als auch auf Anforderung durch externe Organisationen und Stellen. 3. Anwerbung und Vermittlung geschulter Personen, die in dem Bereich der realistischen Unfalldarstellung, Stunttechnik, Schauspiel und Unfallvermeidung wie Sanitäter, Mimen, Unfallverhütungsbeauftragte, Maskenbildner, Specialeffekt- Artists, Phyrotechniker usw. 4. Errichtung einer Werkstatt zur Herstellung realistischer Unfalldarstellungen und Objektherstellung und Verkauf von Objekten und Produkten die im Zusammenhang mit realistischen Unfalldarstellungen zu tun haben. 5. Organisation von Outdoor Veranstaltungen mit unterschiedlichen Stress-Leveln, Organisation von Teambildungsmaßnahmen. Beteiligungen an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der art of style & action GmbH ist am 27.05.2025 um 13:45 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 14.02.2025 von der Schuldnerin gestellt worden. Zuvor sind am 25.03.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Christin Malsch zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist Rechtsanwältin Christin Malsch zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 25.07.2025. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 25.08.2025. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Die Tabelle mit den Forderungen und Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin sind ab dem 04.08.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
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