Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ARTICUM GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
In der Florinskaul 6, 56218 Mülheim-Kärlich
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 4069
EUID
DET2210V.HRB4069
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 48/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Adresse
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
Telefon
0261-304790
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.04.2024 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung und das Management von Hotels und Business Center. Gegenstand des Unternehmens ist weiter der Betrieb von gastronomischen Betrieben und die Vergabe von Franchise-Lizenzen an solchen Unternehmen. Weiterer Gegenstand sind Beratungen und Vermittlungen im Baugewerbe, Erbringung von Bauleistungen durch Subunternehmer (d.h. die Gesellschaft ist nicht selbst handwerklich tätig), An- und Verkauf sowie Vermittlung von Immobilien sowie Projektentwicklung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der ARTICUM GmbH, Mülheim-Kärlich, ist am 19.04.2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser, Koblenz, bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mayen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 48/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ARTICUM GmbH, In der Florinskaul 6, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRB 4069), vertr. d.: Markus Stemmler, (Geschäftsführer), ist am 19.04.2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen de…
7 IN 48/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ARTICUM GmbH, In der Florinskaul 6, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRB 4069), vertr. d.: Markus Stemmler, (Geschäftsführer), ist am 19.04.2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 19.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 7 IN 48/24.
Über das Vermögen ARTICUM GmbH, In der Florinskaul 6, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRB 4069),
vertreten durch:
Markus Stemmler, Gartenweg 27, 56340 Osterspai (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Martini Mogg Vogt PartGmbB, Joseph-Schummpeter-Allee 23, 53227 Bonn, …
Geschäfts-Nr.: 7 IN 48/24.
Über das Vermögen ARTICUM GmbH, In der Florinskaul 6, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRB 4069),
vertreten durch:
Markus Stemmler, Gartenweg 27, 56340 Osterspai (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Martini Mogg Vogt PartGmbB, Joseph-Schummpeter-Allee 23, 53227 Bonn, wird am 28.10.2024 um 13:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 30.12.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 20.01.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
b) Anträge über:
* die Person des Verwalters (§ 57 InsO);
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO);
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit des Gemeinschuldners (§ 35 II InsO);
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO);
* eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO);
* Die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
* Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen (§ 162 InsO);
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO), insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand gemäß § 160 InsO (hier: Wohnungseigentumseinheiten, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Koblenz von Vallendar Blätter 6771 bis 6779), die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO);
* Zahlung von Unterhalt an den Gemeinschuldner aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO).
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Werden keine Anträge oder Erklärungen bis zum Stichtag abgegeben, so gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung für den Bereich der besonders bedeutsamen Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gemäß § 160 I 3 InsO als erteilt. Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden.
Der Verwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Amtsgericht Mayen, 29.10.2024 .
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