Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arts Outdoor Lighting Technology GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Bünning hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 56.578,88 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 148.056,37 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme niedergelegt. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und einen besonderen Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren für den 07.05.2026 bestimmt. Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben. Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen. Zudem wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei die Berechnungsmasse 94.174,68 EUR betrug.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 6/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arts Outdoor Lighting Technology GmbH & Co. KG, Arberger Hafendamm 22, 28309 Bremen (AG Bremen, HRA 27505 HB), vertr. d.: 1. Arts Outdoor Lighting Technology Verwaltungs GmbH, Arberger Hafendamm 22, 28309 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr.…
500 IN 6/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arts Outdoor Lighting Technology GmbH & Co. KG, Arberger Hafendamm 22, 28309 Bremen (AG Bremen, HRA 27505 HB), vertr. d.: 1. Arts Outdoor Lighting Technology Verwaltungs GmbH, Arberger Hafendamm 22, 28309 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Britta Niedermeier, Lindenstraße 41, 28876 Oyten, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Bünning, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100, Internet: www.schultze-braun.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 56.578,88 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 148.056,37 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 28.01.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 6/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Arts Outdoor Lighting Technology GmbH & Co. KG, Arberger Hafendamm 22, 28309 Bremen (AG Bremen, HRA 27505 HB),
vertreten durch:
1. Arts Outdoor Lighting Techn…
Amtsgericht Bremen 28.01.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 6/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Arts Outdoor Lighting Technology GmbH & Co. KG, Arberger Hafendamm 22, 28309 Bremen (AG Bremen, HRA 27505 HB),
vertreten durch:
1. Arts Outdoor Lighting Technology Verwaltungs GmbH, Arberger Hafendamm 22, 28309 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Britta Niedermeier, Lindenstraße 41, 28876 Oyten, (Geschäftsführerin),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt 94.174,68 EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 21.990,05 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe von 1.039,36 EUR vereinnahmt wurden. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt 1.539,30 EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV darf der Mehrbetrag 50 % des Betrages nicht übersteigen, der für die Kosten der Feststellung in die Masse geflossen ist (mithin € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Auf die Ausführungen des Insolvenzverwalters in seinem Vergütungsantrag vom 30.09.2024 wird Bezug genommen.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 6/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arts Outdoor Lighting Technology GmbH & Co. KG, Arberger Hafendamm 22, 28309 Bremen (AG Bremen, HRA 27505 HB), vertr. d.: 1. Arts Outdoor Lighting Technology Verwaltungs GmbH, Arberger Hafendamm 22, 28309 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr.…
500 IN 6/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arts Outdoor Lighting Technology GmbH & Co. KG, Arberger Hafendamm 22, 28309 Bremen (AG Bremen, HRA 27505 HB), vertr. d.: 1. Arts Outdoor Lighting Technology Verwaltungs GmbH, Arberger Hafendamm 22, 28309 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Britta Niedermeier, Lindenstraße 41, 28876 Oyten, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 07.05.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 6/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arts Outdoor Lighting Technology GmbH & Co. KG, Arberger Hafendamm 22, 28309 Bremen (AG Bremen, HRA 27505 HB), vertr. d.: 1. Arts Outdoor Lighting Technology Verwaltungs GmbH, Arberger Hafendamm 22, 28309 Bremen, (per…
500 IN 6/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arts Outdoor Lighting Technology GmbH & Co. KG, Arberger Hafendamm 22, 28309 Bremen (AG Bremen, HRA 27505 HB), vertr. d.: 1. Arts Outdoor Lighting Technology Verwaltungs GmbH, Arberger Hafendamm 22, 28309 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Britta Niedermeier, Lindenstraße 41, 28876 Oyten, (Geschäftsführerin), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 07.11.2024
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