Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AS Kunststofftechnik GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bleichstr. 81, 32545 Bad Oeynhausen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 2421
EUID
DER2108.HRA2421
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 581/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Höltershinken
Adresse
Marienstr. 126, 32425 Minden
Termine & Fristen
Prüfungstermin
21.06.2024
Fristende Stellungnahme
17.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS Kunststofftechnik GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 581/19 anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Stephan Höltershinken, übt sein Amt seit dem 25.09.2019 aus. Im Verfahrensverlauf wurden verschiedene Forderungen geprüft und ein Prüfungsstichtag für den 21.06.2024 festgelegt. Später wurde die Schlussverteilung angeordnet und zugestimmt. Für die Verteilung an die Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO steht ein Betrag von 87.187,25 EUR zur Verfügung, während die Forderungen der Gläubiger insgesamt 1.076.098,12 EUR betragen. Die Masse wird mit 199.815,38 EUR beziffert. Die Vergütung des Verwalters wurde auf 38.768,77 EUR zuzüglich Auslagen festgesetzt. Beteiligte konnten sich im schriftlichen Verfahren bis zum 17.06.2026 zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag und zum Schlussverzeichnis äußern.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 581/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 2421 eingetragenen AS Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Bleichstraße 81, 32545 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 581/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 2421 eingetragenen AS Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Bleichstraße 81, 32545 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 38681 eingetragene AS Kunststofftechnik Beteiligungs-GmbH GmbH vertr. d. d. Gf., Am Taubenherd 5, 01816 Bahratal, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Südmersen und Herrn Siegfried Adolf Südmersen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
17.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.120 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
43 IN 581/19
Amtsgericht Bielefeld, 17.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 581/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 2421 eingetragenen AS Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Bleichstraße 81, 32545 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 581/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 2421 eingetragenen AS Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Bleichstraße 81, 32545 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die AS Kunststofftechnik Beteiligungs-GmbH, Am Taubenherd 5, 01816 Bahratal, diese vertreten durch die Geschäftsführer Frank Südmersen, Westfalenstraße 10, 33647 Bielefeld und Siegfried Adolf Südmersen, Käthe-Kollwitz-Str. 2, 31228 Peine
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.06.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.120 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 581/19
Amtsgericht Bielefeld, 29.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 581/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 2421 eingetragenen AS Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Bleichstraße 81, 32545 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 581/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 2421 eingetragenen AS Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Bleichstraße 81, 32545 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die AS Kunststofftechnik Beteiligungs-GmbH, Am Taubenherd 5, 01816 Bahratal, diese vertreten durch die Geschäftsführer Frank Südmersen, Westfalenstraße 10, 33647 Bielefeld und Siegfried Adolf Südmersen, Käthe-Kollwitz-Str. 2, 31228 Peine
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.076.098,12 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 87.187,25 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.120 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
43 IN 581/19
Amtsgericht Bielefeld, 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 581/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 2421 eingetragenen AS Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Bleichstraße 81, 32545 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 581/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 2421 eingetragenen AS Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Bleichstraße 81, 32545 Bad Oeynhausen, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 38681 eingetragene AS Kunststofftechnik Beteiligungs-GmbH GmbH vertr. d. d. Gf., Am Taubenherd 5, 01816 Bahratal, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Südmersen und Herrn Siegfried Adolf Südmersen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stephan Höltershinken, Marienstr. 126, 32425 Minden
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung 38.768,77 EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen 8 021,12 EUR
Zustellungsauslagen gemäß § 8 III InsO 502,20 EUR
Zwischensumme 47.292,09 EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer 8.985,50 EUR
Endbetrag 56.277,59 EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 25.09.2019 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 199.815,38 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 26.737,08 EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Tätigkeit des Insolvenzverwalters ist durch die Festsetzung einer angemessenen Vergütung Rechnung zu tragen. Dies ist insbesondere durch die Bemessung der Zu- und Abschläge zu gewährleisten. Die in dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 16.03.2026 aufgeführten Zuschläge sind nicht für sich allein, sondern übergreifend zu betrachten.
Die Berichterstattungen des Insolvenzverwalters während der Verfahrens sowie seine Erläuterungen in dem Vergütungsantrag vom 16.03.2026 zur Begründetheit der einzelnen Erhöhungstatbestände führen im Rahmen der Gesamtbetrachtung und Gesamtabwägung der Tätigkeiten des Insolvenzverwalters zur Festsetzung eines sachgerechten und angemessenen Gesamtzuschlages in Höhe von 45% Prozent.
Mithin ist eine Erhöhung des Regelsatzes auf 145 % und damit die Erhöhung auf den Betrag von 38.768,77 EUR gerechtfertigt.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 581/19
Amtsgericht Bielefeld, 25.06.2026
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