Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AS-Projektbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Papiermühle 16, 51766 Engelskirchen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 92037
EUID
DER3306.HRB92037
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
71 IN 124/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung / Beschlussfassung
03.09.2024
Einsichtnahme Forderungstabelle
15.07.2025
Prüfungsstichtag / Widerspruchsfrist
24.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
- die Ausführung von Bauaufträgen als Generalübernehmer, - der Groß- und Einzelhandel von Baustoffen und Bauelementen, - die Vermittlung von Bauaufträgen, - der Ankauf und Verkauf von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS-Projektbau GmbH ist beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 71 IN 124/19 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92037 eingetragen und wird gesetzlich durch Geschäftsführer Artjom Schall vertreten. Im Verfahren sind nachträglich angemeldete Forderungen Gegenstand der Prüfung im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 24.07.2025; bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt ab dem 15.07.2025 zur Einsicht aus. Des Weiteren wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 03.09.2024 angesetzt, um über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zu beschließen, insbesondere über die Zustimmung zu einem Vergleich mit der Ullrich Montagetechnik UG & Co KG in Höhe von 2.059,42 Euro. Die Gläubiger konnten bis zum Stichtag schriftliche Stellungnahmen einreichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 71 IN 124/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92037 eingetragenen AS-Projektbau GmbH, Papiermühle 16, 51766 Engelskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artjom Schall, Papiermühle 16, 51766 Engelskir…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 71 IN 124/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92037 eingetragenen AS-Projektbau GmbH, Papiermühle 16, 51766 Engelskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artjom Schall, Papiermühle 16, 51766 Engelskirchen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 15.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1311 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
71 IN 124/19
Amtsgericht Köln, 24.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 71 IN 124/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92037 eingetragenen AS-Projektbau GmbH, Papiermühle 16, 51766 Engelskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artjom Schall, c/o AS-Projektbau GmbH, Papierm…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 71 IN 124/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 92037 eingetragenen AS-Projektbau GmbH, Papiermühle 16, 51766 Engelskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artjom Schall, c/o AS-Projektbau GmbH, Papiermühle 16, 51766 Engelskirchen
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 03.09.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zu einem Vergleich mit der Ullrich Montagetechnik UG (haftungsbeschränkt) & Co KG zu, wonach diese zum Ausgleich aller Ansprüche aus dem Versäumnisurteil des Landgerichts Bonn vom 01.03.2021, AZ: 18 O 299/20, einen Betrag von € 2.059,42 an die Masse zahlt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 12.08.2024 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1311 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
71 IN 124/19
Amtsgericht Köln, 20.08.2024
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