Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ASA Bau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Buchenstraße 10, 32051 Herford
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 17393
EUID
DER2108.HRB17393
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 304/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner
Adresse
Jahnstraße 12-14, 32049 Herford
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
25.04.2024
Eröffnung
06.05.2024 , 18:11 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.07.2024
Berichtstermin
25.07.2024
Prüfungstermin
25.07.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermittlung von Arbeitsaufträgen sowie der Handel mit Baustoffen und Werkzeugen aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 06.05.2024 um 18:11 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASA Bau UG (haftungsbeschränkt) wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Der Antrag auf Eröffnung wurde von der Schuldnerin gestellt und ging am 25.04.2024 bei Gericht ein. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner ernannt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 04.07.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Zudem sollen Sicherungsrechte unverzüglich mitgeteilt werden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.07.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Unterlagen zur Forderungsprüfung werden ab dem 11.07.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu, die innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 304/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17393 eingetragenen ASA Bau UG (haftungsbeschränkt), Buchenstr. 10, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Martin
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 06…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 304/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17393 eingetragenen ASA Bau UG (haftungsbeschränkt), Buchenstr. 10, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Martin
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 06.05.2024, um 18:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Jahnstraße 12-14, 32049 Herford.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.07.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 11.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.122 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 304/24
Bielefeld, 06.05.2024
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