Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Asana Euro Medical Produkt- und Projektentwicklungs- gesellschaft für Medizinische, Kosmetische u. Pflegerische Tätigkeitsbereiche mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 733268
EUID
DEB8537.HRB733268
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 93/18
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
04.04.2024
Aufhebung Vergütungsbeschluss
13.04.2024
Stichtag Prüfung / Schlusstermin
06.06.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asana Euro Medical Produkt- und Projektentwicklungsgesellschaft für Medizinische, Kosmetische u. Pflegerische Tätigkeitsbereiche mbH ist anhängig. Das Amtsgericht Uelzen hat am 10.04.2024 angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Als Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin wurde der 06.06.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Am 04.04.2024 wurde die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und ein weiterer Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung bzw. den Schlusstermin auf den 06.06.2024 festgelegt. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse müssen bis zu diesem Datum eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt bei Zahlung eines Vorschusses auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.715,62 EUR. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs sind am 04.04.2024 festgesetzt worden; die Mindestvergütung beträgt 1.000,00 EUR zuzüglich Zustellungskosten. Am 13.06.2024 ist der Vergütungsbeschluss vom 04.04.2024 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 93/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asana Euro Medical Produkt- und Projektentwicklungs- gesellschaft für Medizinische, Kosmetische u. Pflegerische Tätigkeitsbereiche mbH, Turmstraße 4, 29594 Soltendieck (AG Ulm, HRB 733268), vertr. d.: Sunarti Hoffmann, Turmstraße 4, 29594 Soltendieck, (Geschäf…
7 IN 93/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asana Euro Medical Produkt- und Projektentwicklungs- gesellschaft für Medizinische, Kosmetische u. Pflegerische Tätigkeitsbereiche mbH, Turmstraße 4, 29594 Soltendieck (AG Ulm, HRB 733268), vertr. d.: Sunarti Hoffmann, Turmstraße 4, 29594 Soltendieck, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.06.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Uelzen, 10.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 93/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asana Euro Medical Produkt- und Projektentwicklungs- gesellschaft für Medizinische, Kosmetische u. Pflegerische Tätigkeitsbereiche mbH, Turmstraße 4, 29594 Soltendieck (AG Ulm, HRB 733268), vertr. d.: Sunarti Hoffmann, Turmstraße 4, 29594 Soltendieck, (Geschäf…
7 IN 93/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asana Euro Medical Produkt- und Projektentwicklungs- gesellschaft für Medizinische, Kosmetische u. Pflegerische Tätigkeitsbereiche mbH, Turmstraße 4, 29594 Soltendieck (AG Ulm, HRB 733268), vertr. d.: Sunarti Hoffmann, Turmstraße 4, 29594 Soltendieck, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung bzw. dem Schlusstermin entspricht, ist der 06.06.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.715,62 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Uelzen, 04.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 93/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asana Euro Medical Produkt- und Projektentwicklungs- gesellschaft für Medizinische, Kosmetische u. Pflegerische Tätigkeitsbereiche mbH, Turmstraße 4, 29594 Soltendieck (AG Ulm, HRB 733268), vertr. d.: Sunarti Hoffmann, Turmstraße 4, 29594 Soltendieck, (Geschäf…
7 IN 93/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asana Euro Medical Produkt- und Projektentwicklungs- gesellschaft für Medizinische, Kosmetische u. Pflegerische Tätigkeitsbereiche mbH, Turmstraße 4, 29594 Soltendieck (AG Ulm, HRB 733268), vertr. d.: Sunarti Hoffmann, Turmstraße 4, 29594 Soltendieck, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Mindestvergütung gemäß InsVV
Die Vergütung und die Auslagen sind aus der Landeskasse auszuzahlen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.01.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 0,00 EUR.
II.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 45,90 EUR festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Aufgrund der gewährten Stundung erfolgt die Erstattung gemäß § 63 Abs. 2 InsO aus der Landeskasse.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 04.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 93/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asana Euro Medical Produkt- und Projektentwicklungs- gesellschaft für Medizinische, Kosmetische u. Pflegerische Tätigkeitsbereiche mbH, Turmstraße 4, 29594 Soltendieck (AG Ulm, HRB 733268), vertr. d.: Sunarti Hoffmann, Kriemhildweg 14, 29367 Steinhorst, (Gesch…
7 IN 93/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Asana Euro Medical Produkt- und Projektentwicklungs- gesellschaft für Medizinische, Kosmetische u. Pflegerische Tätigkeitsbereiche mbH, Turmstraße 4, 29594 Soltendieck (AG Ulm, HRB 733268), vertr. d.: Sunarti Hoffmann, Kriemhildweg 14, 29367 Steinhorst, (Geschäftsführerin), wird der Vergütungsbeschluss vom 04.04.2024 aufgehoben.
Amtsgericht Uelzen, 13.06.2024
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