Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ASBIS DE GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 16412
EUID
DER1504.HRB16412
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
32 IN 44/18
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer
Adresse
Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
Termine & Fristen
Kostenfestsetzungsbeschluss
26.06.2025
Berichtigungsbeschluss
19.08.2025
Anordnung Nachtragsverteilung
09.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASBIS DE GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, ist bestellt. Das Amtsgericht Mönchengladbach hat mit Beschluss vom 09.07.2026 die Nachtragsverteilung hinsichtlich des Erstattungsanspruches aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Mönchengladbach angeordnet. Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 44/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16412 eingetragenen ASBIS DE GmbH, Thierschstraße 12, 80538 München, gesetzlich vertreten durch Herrn Christou Marios, Antifoniti 10, Agios Athanasos, 4105…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 44/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16412 eingetragenen ASBIS DE GmbH, Thierschstraße 12, 80538 München, gesetzlich vertreten durch Herrn Christou Marios, Antifoniti 10, Agios Athanasos, 4105 Limmassol, Zypern
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf
wird hinsichtlich des Erstattungsanspruches aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Mönchengladbach vom 26.06.2025 nebst Berichtigungsbeschluss vom 19.08.2025 (Az.: 12 O 145/20), sowie entsprechender Zinsen die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
32 IN 44/18
Amtsgericht Mönchengladbach, 09.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.