Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ascon Immobilien, Projektentwicklung und Mediaplanung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 103880
EUID
DEK1101.HRB103880
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 268/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Pennapa Phlipsen
Termine & Fristen
Prüfungstermin
04.04.2024 , 10:10 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ascon Immobilien, Projektentwicklung und Mediaplanung GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen zu prüfen. Ein Prüfungstermin ist für den 04.04.2024 um 10:10 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt. Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet haben, sowie die Insolvenzverwalterin und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 07.03.2024 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ascon Immobilien, Projektentwicklung und Mediaplanung GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Zuerst wurde ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen auf den 04.04.2024 um 10:10 Uhr im Amtsgebäude Hamburg festgesetzt. Die Anmeldun…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ascon Immobilien, Projektentwicklung und Mediaplanung GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Zuerst wurde ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen auf den 04.04.2024 um 10:10 Uhr im Amtsgebäude Hamburg festgesetzt. Die Anmeldungsunterlagen waren ab dem 07.03.2024 zur Einsicht niedergelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Schlussverteilung bekannt gegeben. Nach dem auf der Geschäftsstelle niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 937.748,82 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 80.438,78 EUR, wovon Gerichtskosten und Vergütung der Insolvenzverwalterin abzusetzen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 268/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103880 eingetragenen Ascon Immobilien, Projektentwicklung und Mediaplanung GmbH, Beim Strohhause 31, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 268/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103880 eingetragenen Ascon Immobilien, Projektentwicklung und Mediaplanung GmbH, Beim Strohhause 31, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Pennapa Phlipsen,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen geprüft werden (§ 177 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 04.04.2024, 10:10 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet haben, die Insolvenzverwalterin und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 268/20
Amtsgericht Hamburg, 04.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 268/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103880 eingetragenen Ascon Immobilien, Projektentwicklung und Mediaplanung GmbH, Beim Strohhause 31, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 268/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103880 eingetragenen Ascon Immobilien, Projektentwicklung und Mediaplanung GmbH, Beim Strohhause 31, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Pennapa Phlipsen,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 937.748,82 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 80.438,78 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung der Insolvenzverwalterin.
67a IN 268/20
Amtsgericht Hamburg, 14.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 268/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103880 eingetragenen Ascon Immobilien, Projektentwicklung und Mediaplanung GmbH, Beim Strohhause 31, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 268/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103880 eingetragenen Ascon Immobilien, Projektentwicklung und Mediaplanung GmbH, Beim Strohhause 31, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Pennapa Phlipsen,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 268/20
Amtsgericht Hamburg, 23.08.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.