Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 35738
EUID
DEH1101.HRB35738
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
500 IN 13/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
15.03.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Holding GmbH i.L., vormals Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, ist bereits eröffnet. Der bisherige Insolvenzverwalter, Bora Alexander Haslinger, ist auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO entlassen worden. Zum neuen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Berend Böhme bestellt. Gleichzeitig wurde für das schriftliche Verfahren ein Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung am 15.03.2024 bestimmt, auf der Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO gestellt werden können. Schriftliche Anträge müssen bis zum 14.03.2024 beim Insolvenzgericht eingehen. Später, am 02.06.2025, wurde bekanntgegeben, dass der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung gestellt hat. Die Verfahrensbeteiligten wurden angehört und hatten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Wirksamwerden der Bekanntmachung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Holding GmbH i.L., vormals Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, wird vom Amtsgericht Bremen unter dem Aktenzeichen 500 IN 13/20 geführt. Im Februar 2024 wurde der bisherige Insolvenzverwalter Bora Alexander Haslinger aus wichtigem Grund entlassen und Rechtsanwalt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Holding GmbH i.L., vormals Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, wird vom Amtsgericht Bremen unter dem Aktenzeichen 500 IN 13/20 geführt. Im Februar 2024 wurde der bisherige Insolvenzverwalter Bora Alexander Haslinger aus wichtigem Grund entlassen und Rechtsanwalt Berend Böhme als neuer Insolvenzverwalter bestellt. Parallel dazu wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 15. März 2024 anberaumt, um über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters zu entscheiden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden im Juni und September 2024 Veröffentlichungen zur Anhörung bezüglich der Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters vorgenommen. Dabei wurde in der Bekanntmachung vom September 2024 Sven Lundehn als Liquidator der Schuldnerin genannt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 13/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738), vertr. d.: 1. ALLSERV GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Gesellschafterin), vert…
500 IN 13/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738), vertr. d.: 1. ALLSERV GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jens Spudy, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 02.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen
16.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 13/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738),
wird der bisherige Insolv…
Amtsgericht Bremen
16.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 13/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738),
wird der bisherige Insolvenzverwalter, Bora Alexander Haslinger, Emil-von-Behring-Str. 6, 28207 Bremen, auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen.
Für das Insolvenzverfahren wird
Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de
zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Gleichzeitig wird Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) bestimmt auf den 15.03.2024.
Entsprechende Anträge zu dem obigen Tagesordnungspunkt müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin, folglich bis zum 14.03.2024, vorliegen.
G r ü n d e:
Der bisherige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 31.01.2024 das Gericht darum gebeten, ihn aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt zu entlassen.
Nachdem das Gericht diesem Antrag entsprochen hat, war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen.
Der neue Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
In entsprechender Anwendung des § 57 InsO besteht für die Gläubigerschaft nur in einer der (Neu-)Bestellung des Insolvenzverwalters nachfolgenden Gläubigerversammlung die Möglichkeit, eine(n) andere(n) Insolvenzverwalter/in zu wählen. Es war daher im schriftlichen Verfahren ein Stichtag für die evtl. Stellung entsprechender Anträge zu bestimmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 13/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738), vertr. d.: Sven Lundehn, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Liquidator), ist vo…
500 IN 13/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738), vertr. d.: Sven Lundehn, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Liquidator), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 04.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738), ALLSERV GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen (Gesellschafterin), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, …
500 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738), ALLSERV GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen (Gesellschafterin), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 12.12.2024, 10:30 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen.
Tagesordnung: Anhörung und ggfs. Zustimmung der Gläubiger
zum Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung/Vermeidung
eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert wegen sämtlicher Haftungsansprüche
gem. §15b Abs.4 InsO.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 InsO als erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Amtsgericht Bremen, 06.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 08.07.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 13/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738),
vertreten durch:
1. ALLSE…
Amtsgericht Bremen 08.07.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 13/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738),
vertreten durch:
1. ALLSERV GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Jens Spudy, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Mit Antrag vom (s. Bl. ff. d.A.) beantragt der nach dem Ausscheiden des vorherigen Insolvenzverwalters bestellte neue Insolvenzverwalter die Vergütung für seine Tätigkeiten im eröffneten Insolvenzverfahren.
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 6.104,57 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Die Tätigkeiten des das Amt übernehmenden Insolvenzverwalters umfassen lediglich die Prüfung und Übernahme des Geldbestandes vom vorherigen Insolvenzverwalter, die Durchsetzung eines Vergleiches, die Verteilung der Masse und Erstellung einer Endabrechnung. Bei der Festsetzung der Vergütung ist somit ein Abschlag von der Regelvergütung vorzunehmen, der vorliegend bei der Beantragung der Vergütung seitens des neuen Insolvenzverwalters i.H.v. 80,00 % berücksichtigt wurde.
Die beantragte Vergütung i.H.v. € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), entspricht damit der Höhe nach der Vergütung, die der vorherige Insolvenzverwalter aufgrund der vorzeitigen Beendigung seines Amtes nicht mehr geltend gemacht hat. Zudem ist die beantragte Vergütung im Hinblick auf die vorzunehmenden Tätigkeiten und den Mehraufwand wegen der Beendigung eines bisher unbekannten Insolvenzverfahrens für angemessen zu erachten und daher antragsgemäß festzusetzen.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV. Es kam dort zu einem Additionsfehler, welcher angepasst worden ist.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738), vertr. d.: 1. ALLSERV GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jens Spudy, Böttcherstraße 4, …
500 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738), vertr. d.: 1. ALLSERV GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jens Spudy, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 02.10.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 08.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
500 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738), vertr. d.: 1. ALLSERV GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jens Spudy, Böttcherstraße 4, …
500 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738), vertr. d.: 1. ALLSERV GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jens Spudy, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 8.729,80 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 159.017,57 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 15.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 02.07.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 13/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738),
vertreten durch:
1. ALLSE…
Amtsgericht Bremen 02.07.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 13/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738),
vertreten durch:
1. ALLSERV GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Jens Spudy, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des ehemaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora Haslinger festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 6.104,57 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um Abschläge von insgesamt 20,00 % gekürzt, und zwar für die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverwalteramtes.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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