Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 97866
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Insolvenzprofil
ASM Baudienstleistung Wesseling UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Im Blauen Garn 72, 50389 Wesseling
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 97866
EUID
DER3306.HRB97866
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 287/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Einsichtnahme Forderungsliste
19.07.2024
Prüfungstermin
21.08.2024
Einsichtnahme Forderungsliste
05.08.2025
Prüfungstermin
05.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Instandsetzung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, das Verlegen von Parkett und Bodenbelägen, die Montage von Fertigteilen, der Garten- und Landschaftsbau, die Brandsanierung von Immobilien und die Durchführung von Kanalreinigungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASM Baudienstleistung Wesseling UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Köln anhängig. Im Rahmen des Verfahrens werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Für die erste Bekanntmachung vom 21.05.2024 war der Prüfungsstichtag der 21.08.2024, wobei die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen ab dem 19.07.2024 zur Einsicht niedergelegt war. In der späteren Bekanntmachung vom 05.06.2025 wurde der Prüfungsstichtag auf den 05.09.2025 festgelegt. Die entsprechenden Unterlagen sind ab dem 05.08.2025 auf der Geschäftsstelle des Gerichts einsehbar. Gläubigern, deren Forderungen festgestellt worden sind, wird kein Auszug aus der Tabelle oder keine Benachrichtigung erteilt. Gegen den Beschluss steht jedem Beteiligten, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 287/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 97866 eingetragenen ASM Baudienstleistung Wesseling UG (haftungsbeschränkt), Im Blauen Garn 72, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Mandt,…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 287/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 97866 eingetragenen ASM Baudienstleistung Wesseling UG (haftungsbeschränkt), Im Blauen Garn 72, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Mandt, In den Eichen 18, 51597 Morsbach
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
05.09.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
05.08.2025
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 287/22
Amtsgericht Köln, 05.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 287/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 97866 eingetragenen ASM Baudienstleistung Wesseling UG (haftungsbeschränkt), Im Blauen Garn 72, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Mandt,…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 287/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 97866 eingetragenen ASM Baudienstleistung Wesseling UG (haftungsbeschränkt), Im Blauen Garn 72, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Mandt, In den Eichen 18, 51597 Morsbach
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 19.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 287/22
Amtsgericht Köln, 21.05.2024
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