Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ASTOV Vertriebsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 184447
EUID
DEF1103R.HRB184447
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3739/18
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Beendigung Masseunzulänglichkeit
05.07.2024
Antrag Vergütung
15.10.2025
Prüfungstermin Forderungen
21.10.2025
Fristende Widerspruch
18.11.2025
Schlusstermin Einwendungen
06.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASTOV Vertriebsgesellschaft mbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat am 05.07.2024 mitgeteilt, dass die Masseunzulänglichkeit beendet ist. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen bis zum 21.10.2025 geprüft; die Widerspruchsfrist endete am 18.11.2025. Am 15.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Regelvergütung sowie Zuschläge für den vorläufigen Sachwalterzeitraum. Das Verfahren befindet sich nun in der Schlussphase: Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei Einwendungen bis zum 06.08.2026 möglich sind. Die Schlussverteilung wird zugestimmt. Den Forderungen in Höhe von 153.162,17 EUR steht ein Massebestand von 95.877,97 EUR gegenüber.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36a IN 3739/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASTOV Vertriebsgesellschaft mbH, Stralauer Platz 33-34, 10243 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Andrew Seidl und Mirko Tronicke
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 90400
- Schuldnerin -
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hat der Insolven…
36a IN 3739/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASTOV Vertriebsgesellschaft mbH, Stralauer Platz 33-34, 10243 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Andrew Seidl und Mirko Tronicke
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 90400
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 05.07.2024 mitgeteilt, dass die Masseunzulänglichkeit beendet ist.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36a IN 3739/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASTOV Vertriebsgesellschaft mbH, Stralauer Platz 33-34, 10243 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Andrew Seidl, Tiergartenstraße 38, 01219 Dresden, Gz.: 74/16 505 und Mirko Tronicke
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Regist…
36a IN 3739/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASTOV Vertriebsgesellschaft mbH, Stralauer Platz 33-34, 10243 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Andrew Seidl, Tiergartenstraße 38, 01219 Dresden, Gz.: 74/16 505 und Mirko Tronicke
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 90400
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 21.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 31-35 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36a IN 3739/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASTOV Vertriebsgesellschaft mbH, Stralauer Platz 33-34, 10243 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Andrew Seidl, Tiergartenstraße 38, 01219 Dresden, Gz.: 74/16 505 und Mirko Tronicke
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Regist…
36a IN 3739/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASTOV Vertriebsgesellschaft mbH, Stralauer Platz 33-34, 10243 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Andrew Seidl, Tiergartenstraße 38, 01219 Dresden, Gz.: 74/16 505 und Mirko Tronicke
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 90400
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 15.10.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 30 % für den besonders überdurchschnittlichen Zeit- und Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit der Tätigkeit als vorläufigen Sachwalter beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36a IN 3739/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASTOV Vertriebsgesellschaft mbH, Stralauer Platz 33-34, 10243 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Andrew Seidl, Tiergartenstraße 38, 01219 Dresden, Gz.: 74/16 505 und Mirko Tronicke
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Regist…
36a IN 3739/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASTOV Vertriebsgesellschaft mbH, Stralauer Platz 33-34, 10243 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Andrew Seidl, Tiergartenstraße 38, 01219 Dresden, Gz.: 74/16 505 und Mirko Tronicke
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 90400
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.08.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 153.162,17 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 95.877,97 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36a IN 3739/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASTOV Vertriebsgesellschaft mbH, Stralauer Platz 33-34, 10243 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Andrew Seidl, Tiergartenstraße 38, 01219 Dresden, Gz.: 74/16 505 und Mirko Tronicke
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Regist…
36a IN 3739/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASTOV Vertriebsgesellschaft mbH, Stralauer Platz 33-34, 10243 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Andrew Seidl, Tiergartenstraße 38, 01219 Dresden, Gz.: 74/16 505 und Mirko Tronicke
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 90400
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 153.162,17 EUR steht ein Betrag von 95.877,97 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.06.2026
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