Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 87746
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Insolvenzprofil
ATACC GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Niederstr. 29, 40789 Monheim am Rhein
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 87746
EUID
DER1101.HRB87746
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 72/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.09.2024
Frist zur Stellungnahme
18.07.2025
Aufhebung
27.05.2026 , 13:32 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Groß- und Einzelhandel mit Waren insbesondere im Non-Food-Bereich zwischen Asien, Australien, Europa und den USA sowie die Beratung in Fragen des Handels, ferner der Handel mit Metallen und deren Einlagerung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATACC GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87746, wird durch den Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann geführt. Das Verfahren ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren wird den Beteiligten bis zum 18.07.2025 Gelegenheit zur Stellungnahme zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag sowie zum Schlussverzeichnis der Forderungen gegeben. Die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger beträgt 1.111.949,00 EUR. Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von ca. 4.440,00 EUR zur Verfügung. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Das Insolvenzverfahren ist am 27.05.2026, um 13:32 Uhr, nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATACC GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Christian Holzmann übt sein Amt seit dem 25.11.2021 aus. Im August 2024 wurde die Prüfung nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag der 13.09.2024 war. Im Juni 2025 wur…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATACC GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Christian Holzmann übt sein Amt seit dem 25.11.2021 aus. Im August 2024 wurde die Prüfung nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag der 13.09.2024 war. Im Juni 2025 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Frist bis zum 18.07.2025 zur Stellungnahme gesetzt wurde. Die Gläubigerforderungen belaufen sich auf rund 1,11 Millionen Euro, wovon nach Abzug von Kosten und Vergütung ca. 4.440,00 Euro für die Verteilung zur Verfügung stehen. Im Juli 2025 erfolgte die Festsetzung der weiteren Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters. Das Verfahren ist am 27.05.2026 nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 72/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87746 eingetragenen ATACC GmbH, Niederstraße 29, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Brunzel,
wird der Schlussverteilung z…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 72/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87746 eingetragenen ATACC GmbH, Niederstraße 29, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Brunzel,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 18.07.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
a.
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
b.
Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse; Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.
501 IN 72/21
Amtsgericht Düsseldorf, 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 72/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87746 eingetragenen ATACC GmbH, Niederstraße 29, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Brunzel,
erfolgt die Schlussverteilun…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 72/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87746 eingetragenen ATACC GmbH, Niederstraße 29, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Brunzel,
erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin durch den Insolvenzverwalter.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 1.111.949,00 EUR.
Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von ca. 4.440,00 EUR nach Abzug der Vergütung des Verwalters und etwaiger Gerichtskosten zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
501 IN 72/21
Amtsgericht Düsseldorf, 06.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 72/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87746 eingetragenen ATACC GmbH, Niederstraße 29, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Brunzel,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwal…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 72/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87746 eingetragenen ATACC GmbH, Niederstraße 29, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Brunzel,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
wird am 27.05.2026, um 13:32 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
501 IN 72/21
Amtsgericht Düsseldorf, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 72/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87746 eingetragenen ATACC GmbH, Niederstraße 29, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Brunzel
Insolvenzverwalter: Rec…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 72/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87746 eingetragenen ATACC GmbH, Niederstraße 29, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Brunzel
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
werden die weitere Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
G r ü n d e
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 25.11.2021 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 13.02.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Darüber hinaus sind die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagenfestzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
501 IN 72/21
Amtsgericht Düsseldorf, 28.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 72/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87746 eingetragenen ATACC GmbH, Niederstraße 29, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Brunzel
wird die Prüfung der na…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 72/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87746 eingetragenen ATACC GmbH, Niederstraße 29, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Brunzel
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
501 IN 72/21
Amtsgericht Düsseldorf, 09.08.2024
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