Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ATEX Wohnbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kruppstraße 130, 42113 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 30894
EUID
DER1608.HRB30894
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
505 IN 289/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.02.2026 , 11:25 Uhr
Eröffnung
29.06.2026 , 13:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.08.2026
Berichtstermin
07.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
- schlüsselfertige Errichtung von Bauwerken - Vermittlung von Grundstücken einschließlich der Prüfung des Grundstücks auf dessen Geeignetheit für das Bauvorhaben - Baureifmachung von Grundstücken - Projektentwicklung und Entwicklung von Bau- und Nutzungskonzepten einschließlich Planungsphase - Projektsteuerung - Baubetreuung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 02.02.2026 um 11:25 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ATEX Wohnbau GmbH (HRB 30894) vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Norbert Schrader bestellt worden. Die Schuldnerin ist in der Verfügung über ihr Vermögen eingeschränkt; Verfügungen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt, der vorläufige Verwalter ist jedoch ermächtigt, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATEX Wohnbau GmbH ist am 29.06.2026 um 13:15 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bilden Gläubigeranträge, die am 12.11.2025 bei Gericht eingegangen sind. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 02.02.2026 angeordnet worden. Zum Insolvenzv…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATEX Wohnbau GmbH ist am 29.06.2026 um 13:15 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bilden Gläubigeranträge, die am 12.11.2025 bei Gericht eingegangen sind. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 02.02.2026 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Norbert Schrader ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.08.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 07.09.2026. Die Unterlagen werden ab dem 19.08.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 289/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30894 eingetragenen ATEX Wohnbau GmbH, Kruppstr. 130, 42113 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erkan Tanyeri, Kruppstr. 130, 4…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 289/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30894 eingetragenen ATEX Wohnbau GmbH, Kruppstr. 130, 42113 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erkan Tanyeri, Kruppstr. 130, 42113 Wuppertal
ist am 02.02.2026, um 11:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Norbert Schrader, Brillerstraße 181, 42105 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 289/25
Amtsgericht Wuppertal, 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 289/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30894 eingetragenen ATEX Wohnbau GmbH, Kruppstr. 130, 42113 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erkan Tanyeri, Kruppstr. 130, 42113 Wuppertal
wird wegen Zahlungsun…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 289/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30894 eingetragenen ATEX Wohnbau GmbH, Kruppstr. 130, 42113 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erkan Tanyeri, Kruppstr. 130, 42113 Wuppertal
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.06.2026, um 13:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines weiteren Gläubigerantrags.
Zugleich werden die Verfahren 505 IN 289/25 und 505 IN 6/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Norbert Schrader, Brillerstraße 181, 42105 Wuppertal.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 07.09.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 19.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
505 IN 289/25
Wuppertal, 29.06.2026
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