Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ATL Aquarien Terrarien Ladenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Filmstraße 3, 06766 Bitterfeld OT Wolfen
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 22348
EUID
DEW1215.HRB22348
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 42/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Jacobs
Kanzlei
Brinkmann & Partner
Adresse
Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig
Telefon
0341/303850
E-Mail
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
29.08.2025
Beschluss Festsetzung Vergütung
03.09.2025
Schlusstermin
08.12.2025 , 10:00 Uhr
Aufhebung des Verfahrens
23.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung von Inventar für die Verkaufsbereiche von Heimtier- und Zoofachgeschäften sowie sonstiger Groß- und Einzelhandelsunternehmen, Montagearbeiten (Insbesondere Ladenbau).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATL Aquarien Terrarien Ladenbau GmbH ist beim Amtsgericht Dessau-Roßlau anhängig. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 29.08.2025 bestand. Durch Beschluss vom 03.09.2025 wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Jacobs festgesetzt; der Betrag darf der Masse entnommen werden. Im weiteren Verlauf wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und ein Schlusstermin für den 08.12.2025 bestimmt, um die Abnahme der Schlussrechnung, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen zu behandeln. Ein verfügbarer Massebestand von 86.114,30 EUR abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten stand zur Verfügung, während Insolvenzforderungen in Höhe von 1.299.993,18 EUR zu berücksichtigen waren. Nach Abhaltung des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung ist das Verfahren gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 42/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATL Aquarien Terrarien Ladenbau GmbH, PD-ChemiePark Bitterfeld-Wolfen Areal A, Filmstr. 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 22348), vertr. d.: Sebastian Müllers, Langerweg 72, 39112 Magdeburg, (Geschäftsführer), wurde die Prüfung der nachträglich angem…
2 IN 42/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATL Aquarien Terrarien Ladenbau GmbH, PD-ChemiePark Bitterfeld-Wolfen Areal A, Filmstr. 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 22348), vertr. d.: Sebastian Müllers, Langerweg 72, 39112 Magdeburg, (Geschäftsführer), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.08.2025 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 31.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 42/19: In dem Insolvenzverfahren ATL Aquarien Terrarien Ladenbau GmbH, PD-ChemiePark Bitterfeld-Wolfen Areal A, Filmstr. 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 22348), vertr. d.: Sebastian Müllers, Benediktinerstraße 2, 39104 Magdeburg, (Geschäftsführer), wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau …
2 IN 42/19: In dem Insolvenzverfahren ATL Aquarien Terrarien Ladenbau GmbH, PD-ChemiePark Bitterfeld-Wolfen Areal A, Filmstr. 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 22348), vertr. d.: Sebastian Müllers, Benediktinerstraße 2, 39104 Magdeburg, (Geschäftsführer), wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 03.09.2025 die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
xxx EUR Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche
Vergütungsverordnung (InsVV)
xxx EUR Zuschläge gem. § 3 Abs. 1 InsVV
xxx EUR Auslagen
xxx EUR besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx EUR Gesamtbetrag.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Brinkmann & Partner, Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig, Tel.: 0341/303850, Fax: 0341/3038511, E-Mail: leipzig@brinkmann-partner.de, wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Dem Insolvenzverwalter steht antragsgemäß Vergütung zu. Die Höhe der Berechnungsmasse ergibt sich aus dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 133117,27 EUR zugrunde gelegt. Die Berechnung im Antrag entspricht den Regelungen des § 2 InsVV.
Aufgrund der durch die Verfahrensbesonderheiten bedingten zusätzlichen Aufwendungen reicht die Regelvergütung nicht aus, ihn für seine Tätigkeit in dem Verfahren ausreichend zu entschädigen. Deshalb sind die geltend gemachten Zuschläge gem. § 3 Abs. 1 InsVV i. H. v. 20 % zur Abgeltung des Mehraufwandes bedingt durch die Klärung des Verbleibs von Anlagevermögen, Wettbewerbs- und Lizenzverstößen unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeiten des Verfahrens erforderlich und der Höhe nach angemessen.
Die Auslagen und die Umsatzsteuer sind gem. §§ 7 und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig.
Dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 25.07.2025 wurde daher vollinhaltlich entsprochen.
Die Schuldnerin ist zu dem Antrag gehört worden. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Der Masse darf somit insgesamt ein Betrag in Höhe von xxx EUR entnommen werden.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 03.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 42/19: In dem Insolvenzverfahren ATL Aquarien Terrarien Ladenbau GmbH, PD-ChemiePark Bitterfeld-Wolfen Areal A, Filmstr. 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 22348), vertr. d.: Sebastian Müllers, Benediktinerstraße 2, 39104 Magdeburg, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ …
2 IN 42/19: In dem Insolvenzverfahren ATL Aquarien Terrarien Ladenbau GmbH, PD-ChemiePark Bitterfeld-Wolfen Areal A, Filmstr. 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 22348), vertr. d.: Sebastian Müllers, Benediktinerstraße 2, 39104 Magdeburg, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und der Schlusstermin auf Montag, 08.12.2025 um 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Außenstelle 2, 06844 Dessau-Roßlau, Raum 012, bestimmt. Der Termin dient der Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und der Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
sowie zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen
Verfügbar ist ein Massebestand in Höhe von 86.114,30 EUR abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten.
Zu berücksichtigen sind 1.299.993,18 EUR Insolvenzforderungen .
Die Schlussunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, zur Einsicht aus.
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Nachweise von Klageerhebungen für noch nicht festgestellte Forderungen sind bis zum Ablauf einer Ausschlussfrist von zwei Wochen seit der öffentlichen Bekanntmachung dem Insolvenzverwalter zu erbringen. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Der Rechtsbehelf kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu muss die befristete Erinnerung und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 03.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 42/19 : Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATL Aquarien Terrarien Ladenbau GmbH, PD-ChemiePark Bitterfeld-Wolfen Areal A, Filmstr. 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 22348), vertr. d.: Sebastian Müllers, Benediktinerstraße 2, 39104 Magdeburg, (Geschäftsführer), wurde nach Abhaltung des Schlusste…
2 IN 42/19 : Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATL Aquarien Terrarien Ladenbau GmbH, PD-ChemiePark Bitterfeld-Wolfen Areal A, Filmstr. 3, 06766 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 22348), vertr. d.: Sebastian Müllers, Benediktinerstraße 2, 39104 Magdeburg, (Geschäftsführer), wurde nach Abhaltung des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 23.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.