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Insolvenzprofil
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Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ATLAS HANNOVER Baumaschinen GmbH & Co. ist am 15.06.2026 gemäß § 270a Abs. 1 InsO die Bestellung der vorläufigen Sachwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz angeordnet worden. Die Antragstellerin ist berechtigt, ihr Vermögen unter der Aufsicht der vorläufigen Sachwalterin weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Eigenverwaltung
Originalbekanntmachung
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