Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ATTILIO Sicherungsdienste GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Stimbergstraße 103, 45739 Oer-Erkenschwick
Handelsregister
Amtsgericht Recklinghausen HRB 8891
EUID
DER2204.HRB8891
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 242/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Britta Hoff
Adresse
Limperstr. 19, 45657 Recklinghausen
Termine & Fristen
Eröffnung
14.01.2026 , 11:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.02.2026
Einsicht Forderungsverzeichnis
12.03.2026
Prüfungstermin
09.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit der Absicherung von Gleisen und sonstigen Sicherungsmaßnahmen für den Gleisbetrieb der Anlagen der Deutschen Bahn AG und sonstiger Privatbahnen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bochum hat am 14.01.2026 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATTILIO Sicherungsdienste GmbH, Oer-Erkenschwick, eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag eines Gläubigers (eingegangen am 01.04.2025) eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Britta Hoff ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.02.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 09.04.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 12.03.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 242/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8891 eingetragenen ATTILIO Sicherungsdienste GmbH, Stimbergstr. 103, 45739 Oer-Erkenschwick, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Udo Romboy, Bahnhofstr. 87, 45711 Datt…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 242/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8891 eingetragenen ATTILIO Sicherungsdienste GmbH, Stimbergstr. 103, 45739 Oer-Erkenschwick, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz Udo Romboy, Bahnhofstr. 87, 45711 Datteln
Geschäftszweig: Durchführung von Dienstleistungen aller Art
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.01.2026, um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Britta Hoff, Limperstr. 19, 45657 Recklinghausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.04.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 12.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 242/25
Bochum, 14.01.2026
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