Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auersperg-Leve Betreibergesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn aufgehoben worden. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5669 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Auersperg-Leve Verwaltungsgesellschaft UG (haftungsbeschänkt), HRB 12478, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Leve. Gegen den Beschluss der Verfahrensaufhebung steht dem Schuldner sowie jedem, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Hinsichtlich der Anordnung einer Nachtragsverteilung steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde gemäß §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu. Die Rechtsmittel müssen binnen zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingehen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 14/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5669 eingetragenen Auersperg-Leve Betreibergesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Hauptstraße 374, 53639 Königswinter, frühere Anschrift: Löwenburger Straße 1, 53639 Kö…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 14/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 5669 eingetragenen Auersperg-Leve Betreibergesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Hauptstraße 374, 53639 Königswinter, frühere Anschrift: Löwenburger Straße 1, 53639 Königswinter, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 12478 eingetragene Auersperg-Leve Verwaltungsgesellschaft UG (haftungsbeschänkt), Hauptstraße 374, 53639 Königswinter, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Leve, General-Konsul-von-Weiss-Straße 7, 53639 Königswinter
wird das Insolvenzverfahren nach Durchführung aufgehoben.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Bonn schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
95 IN 14/20
Amtsgericht Bonn, 16.12.2025
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