Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 18081
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Auto-Bitte ! GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Klosterstraße 36, 46459 Rees
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 18081
EUID
DER1304.HRB18081
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
49 IN 12/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Bero-Alexander Lau
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.04.2024 , 09:50 Uhr
Eröffnung
16.07.2025 , 11:28 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.08.2025
Berichtstermin
03.09.2025
Prüfungstermin
03.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Handelsvertretung, die Vermittlung von Warenhandelsgeschäften, Vermittlung von Leasing-, Finanzierungs- und Versicherungsverträgen sowie Dienstleistungen im Mobilitätsbereich für Privat- und Gewerbekunden und die Erbringung von Dienstleistungen zum Auf- und Umbau von Fahrzeugen über Kooperationspartner.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto-Bitte ! GmbH, Rees, ist am 04.04.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Bero-Alexander Lau bestellt worden. Das Verfahren ist am 16.07.2025 aufgrund des Antrags der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Bero-Alexander Lau ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.08.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 03.09.2025. Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten können bis zu diesem Termin eingereicht werden. Die Forderungstabelle und der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 20.08.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 12/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18081 eingetragenen Auto-Bitte ! GmbH, Schwarze Furth 2, 46459 Rees, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorinnen Frau Katrin Schmänk, Klosterstraße 36, 46459 Rees…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 12/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18081 eingetragenen Auto-Bitte ! GmbH, Schwarze Furth 2, 46459 Rees, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorinnen Frau Katrin Schmänk, Klosterstraße 36, 46459 Rees und Frau Anika André, Kerkerfeld 34, 46514 Schermbeck
Geschäftszweig: Der Betrieb einer Handelsvertretung, d Vermittlung v Warenhandelsgeschäften, Vermittlung v Leasing- Finanzierungs- u Versicherungsverträgen sow. Dienstleist. i. Mobilitätsbereich f Priv. u. Gewerbek.
ist am 04.04.2024, um 09:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
49 IN 12/24
Amtsgericht Kleve, 04.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 12/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18081 eingetragenen Auto-Bitte ! GmbH, Schwarze Furth 2, 46459 Rees, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorinnen Frau Katrin Schmänk, Klosterstraße 36, 46459 Rees und Frau Anika André, Kerkerfeld 34…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 12/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18081 eingetragenen Auto-Bitte ! GmbH, Schwarze Furth 2, 46459 Rees, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorinnen Frau Katrin Schmänk, Klosterstraße 36, 46459 Rees und Frau Anika André, Kerkerfeld 34, 46514 Schermbeck
Geschäftszweig: Der Betrieb einer Handelsvertretung, d Vermittlung v Warenhandelsgeschäften, Vermittlung v Leasing- Finanzierungs- u Versicherungsverträgen sow. Dienstleist. i. Mobilitätsbereich f Priv. u. Gewerbek.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 16.07.2025, um 11:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 03.09.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 20.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
49 IN 12/24
Kleve, 16.07.2025
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