Berichts- und PrüfungsterminBaden-WürttembergHRA 700232
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Lorcher Straße 35, 73525 Schwäbisch Gmünd
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRA 700232
EUID
DEB8537.HRA700232
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3 IN 129/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tobias Wahl
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter
Kanzlei
anchor
Adresse
Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart
Telefon
0711 2842660
E-Mail
Termine & Fristen
Verteilungstermin
24.06.2024
Forderungsanmeldefrist
20.06.2025
Widerspruchsfrist
03.07.2025
Forderungsanmeldefrist
29.09.2025
Widerspruchsfrist
29.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG ist eine Abschlagsverteilung gemäß § 192 InsO erfolgt, wobei eine Verteilungsmasse von 284.301,74 Euro zur Berücksichtigung von Forderungen in gleicher Höhe zur Verfügung stand. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Bestellung von Rechtsanwalt Tobias Wahl zum Sonderinsolvenzverwalter erfolgt; sein Aufgabengebiet umfasst die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann als Insolvenzverwalter angemeldeten Forderungen (lfd. Nr. 55, 135 und 149). Für verschiedene Forderungstabelle-Abschnitte sind Fristen zur nachträglichen Anmeldung sowie zur Einlegung von Widersprüchen festgelegt, unter anderem bis zum 29.09.202
25 (Tabellenblatt 135 und 149) sowie bis zum 20.06.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 129/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Röhsner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-N…
3 IN 129/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Röhsner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 700232
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 20.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangigen Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 129/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Röhsner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-N…
3 IN 129/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Röhsner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 700232
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 27.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangigen Insolvenzforderung (§ 39 InsO) Tabellenblattnummer 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 27.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 129/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Röhsner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-N…
3 IN 129/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Röhsner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 700232
- Schuldnerin -
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|findet eine Abschlagsverteilung gemäß § 192 InsO statt. Verfügbar sind 284.301,74 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 284.301,74 Euro.
Das Verteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 24.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 129/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Röhsner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-N…
3 IN 129/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Röhsner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 700232
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 20.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangigen Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 08.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 129/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Röhsner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-N…
3 IN 129/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Röhsner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 700232
- Schuldnerin -
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Tobias Wahl
Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 2842660
Telefax: 0711 28426629
Email: stuttgart@anchor.eu
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Auto-Wagenblast GmbH + Co. KG Aalen lfd. Nr. 55, 135 und 149 angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 08.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 129/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Röhsner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-N…
3 IN 129/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Röhsner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 700232
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 135 und 149 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 01.09.2025
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