Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Auto Zentrum Stoll GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Kötzschenbroder Str. 140, 01139 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 37597
EUID
DEU1104.HRB37597
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
534 IN 157/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andrew Seidl
Adresse
Friedrich-Wieck-Straße 18, 01326 Dresden
Telefon
0351 47697 0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.02.2024 , 09:15 Uhr
Eröffnung
18.03.2024 , 09:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.04.2024
Frist für Anträge und Stellungnahmen
10.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
Groß- und Einzelhandel von Neu- und Gebrauchtwagen, Dienstleistungen in diesem Bereich und Service für Fahrzeugzulassungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Zentrum Stoll GmbH ist am 18.03.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 28.02.2024 Andrew Seidl als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und allgemeine vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Der Rechtsanwalt Andrew Seidl ist nun als Insolvenzverwalter tätig. Forderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 29.04.2024 anzumelden. Anträge, Stellungnahmen und Widersprüche gegen die Feststellung von Forderungen sind bis zum 10.06.2024 beim Amtsgericht Dresden einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534 IN 157/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Auto Zentrum Stoll GmbH, Kötzschenbroder Straße 140, 01139 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37597
vertreten durch den Geschäftsführer Juri Wewer
vertreten durch den Geschäftsführer Viktor Wewer…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534 IN 157/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Auto Zentrum Stoll GmbH, Kötzschenbroder Straße 140, 01139 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37597
vertreten durch den Geschäftsführer Juri Wewer
vertreten durch den Geschäftsführer Viktor Wewer
- wurde am 28.02.2024 um 09.15 Uhr Andrew Seidl, Friedrich-Wieck-Straße 18, 01326 Dresden, Email geschäftlich info@ra-andrew-seidl.de, Website www.ra-andrew-seidl.de, Telefon geschäftlich 0351 47697 0, Telefax 0351 47697 77 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534 IN 157/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Zentrum Stoll GmbH, Kötzschenbroder Straße 140, 01139 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37597
vertreten durch den Geschäftsführer Juri Wewer
vertreten durch den Geschäftsführer Viktor Wewer
- wurde a…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534 IN 157/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Zentrum Stoll GmbH, Kötzschenbroder Straße 140, 01139 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37597
vertreten durch den Geschäftsführer Juri Wewer
vertreten durch den Geschäftsführer Viktor Wewer
- wurde am 18.03.2024 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Andrew Seidl, Friedrich-Wieck-Straße 18, 01326 Dresden, Email geschäftlich: info@ra-andrew-seidl.de Telefax: 0351 47697 77 Telefon geschäftlich: 0351 47697 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 29.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 10.06.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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