Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Löbau GmbH ist am 01.04.2025 eröffnet worden. Zuvor war bereits am 03.02.2025 Dr. Dirk Herzig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ermächtigt worden, Bankguthaben entgegenzunehmen, während ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt für Verfügungen der Schuldnerin angeordnet wurde. Der Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig ist nun als Insolvenzverwalter tätig. Forderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 14.05.2025 anzumelden. Für den Berichtstermin, die Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie den Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wurde derselbe Tag anberaumt: Mittwoch, der 25.06.2025 um 11:00 Uhr beim Amtsgericht Dresden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 181/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Autohaus Löbau GmbH, OT Ebersdorf An der Hohle 15, 02708 Löbau, Amtsgericht Dresden , HRB 1845
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Kaufmann
- wurde am 03.02.2025 um 15:50 Uhr Dr. Dirk Herzig…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 181/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Autohaus Löbau GmbH, OT Ebersdorf An der Hohle 15, 02708 Löbau, Amtsgericht Dresden , HRB 1845
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Kaufmann
- wurde am 03.02.2025 um 15:50 Uhr Dr. Dirk Herzig, Sagarder Weg 5, 01109 Dresden, Email geschäftlich dherzig@schultze-braun.de, Website www.schubra.de, Telefax 0351 88527 40, Telefon geschäftlich 0351 88527 10 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/544 IN 181/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Löbau GmbH, OT Ebersdorf An der Hohle 15, 02708 Löbau, Amtsgericht Dresden , HRB 1845
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Kaufmann
- wurde am 01.04.2025 um 11:15 Uhr das Insolvenzverfahre…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/544 IN 181/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Löbau GmbH, OT Ebersdorf An der Hohle 15, 02708 Löbau, Amtsgericht Dresden , HRB 1845
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Kaufmann
- wurde am 01.04.2025 um 11:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig, Sagarder Weg 5, 01109 Dresden, Email geschäftlich: dherzig@schultze-braun.de Telefax: 0351 88527 40 Telefon geschäftlich: 0351 88527 10
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 14.05.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 25.06.2025, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 25.06.2025, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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