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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Schneider GmbH & Co. KG ist eröffnet. Die Schuldnerin wird vertreten durch die Autohaus Schneider Verwaltungs-GmbH, deren Geschäftsführer Alexander Schneider ist. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, während das aktuelle Insolvenzgericht das Amtsgericht Baden-Baden ist. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben Gelegenheit, bis zum 21.08.2026 den Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht schriftlich zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht wirksam. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; widerspruchlose Forderungen gelten als festgestellt.
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