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Insolvenzprofil
Autolack Doc Rafal Steiger GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 103393
EUID
DEK1101.HRB103393
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 146/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rafal Schühler-Steiger
Termine & Fristen
Einsicht Forderungsliste
29.02.2024
Prüfungstermin
18.04.2024 , 09:10 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autolack Doc Rafal Steiger GmbH ist eröffnet. Gegenstand des Verfahrens ist die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen gemäß § 177 InsO. Ein Termin zur Prüfung dieser Forderungen ist für den 18.04.2024 um 09:10 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt. Die Insolvenzgläubiger mit bisher nicht geprüften Forderungen, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin sind zu diesem Termin geladen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 29.02.2024 auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 146/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103393 eingetragenen Autolack Doc Rafal Steiger GmbH, Papenreye 7, 22453 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rafal Schühler-Steiger
sollen die …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 146/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103393 eingetragenen Autolack Doc Rafal Steiger GmbH, Papenreye 7, 22453 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rafal Schühler-Steiger
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen geprüft werden (§ 177 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 18.04.2024, 09:10 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet haben, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 146/22
Amtsgericht Hamburg, 27.02.2024
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