Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 58717
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AVH Abfallberatungs-Vermarktungs-Handels GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 58717
EUID
DER1101.HRB58717
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 44/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Axel Kramer
Termine & Fristen
Vergütungsantrag
10.04.2025
Vergütungsfestsetzung
03.07.2025
Aufhebung
20.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVH Abfallberatungs-Vermarktungs-Handels GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 58717, wird behandelt. Der Schuldner wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Axel Kramer vertreten. Im Verfahren ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Die Grundlage für die Berechnung der Vergütung bildet der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Die Vergütungsentscheidung verweist auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.04.2025. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung zur Verfügung. Das Insolvenzverfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 44/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 58717 eingetragenen AVH Abfallberatungs-Vermarktungs-Handels GmbH, Im kleinen Feld 57, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Kramer…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 44/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 58717 eingetragenen AVH Abfallberatungs-Vermarktungs-Handels GmbH, Im kleinen Feld 57, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Kramer
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
503 IN 44/19
Amtsgericht Düsseldorf, 20.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 44/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 58717 eingetragenen AVH Abfallberatungs-Vermarktungs-Handels GmbH, Im kleinen Feld 57, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Kra…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 44/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 58717 eingetragenen AVH Abfallberatungs-Vermarktungs-Handels GmbH, Im kleinen Feld 57, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Kramer
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.04.2025.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 44/19
Amtsgericht Düsseldorf, 03.07.2025
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