Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AviaSafe GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 48100
EUID
DEM1201.HRB48100
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
664/26 A-33-
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Christine Tryfon
Adresse
Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 15 34 08 41 0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.05.2026 , 16:20 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der AviaSafe GmbH, Frankfurt am Main, ist am 19.05.2026 um 16:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon bestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 664/26 A-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AviaSafe GmbH, Eschborner Landstraße 55, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 48100), vertr. d.: Abolfath Khatibi, (Geschäftsführer), ist am 19.05.2026 um 16:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordne…
810 IN 664/26 A-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AviaSafe GmbH, Eschborner Landstraße 55, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 48100), vertr. d.: Abolfath Khatibi, (Geschäftsführer), ist am 19.05.2026 um 16:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 664/26 A-33-: In dem Insolvenzverfahren AviaSafe GmbH, Eschborner Landstraße 55, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 48100),
vertreten durch:
Abolfath Khatibi, Frauenlobstraße 8, 60487 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 16.07.2026 um 10:48 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, …
810 IN 664/26 A-33-: In dem Insolvenzverfahren AviaSafe GmbH, Eschborner Landstraße 55, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 48100),
vertreten durch:
Abolfath Khatibi, Frauenlobstraße 8, 60487 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 16.07.2026 um 10:48 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 16.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 664/26 A-14-6 Am 16.07.2026 um 10:48 Uhr ist das Insolvenzverfahren AVIASAFE GmbH, Eschborner Landstraße 55, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 48100) eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 06…
810 IN 664/26 A-14-6 Am 16.07.2026 um 10:48 Uhr ist das Insolvenzverfahren AVIASAFE GmbH, Eschborner Landstraße 55, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 48100) eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 28.09.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 12.10.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.07.2026
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