Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Aviation Lufttransport 1 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 14152
EUID
DEM1202.HRB14152
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
Aktenzeichen
1635/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einwendungsfrist
13.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aviation Lufttransport 1 GmbH ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Zuvor wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung der Masse beendet ist. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen beliefen sich auf 10.876.000,00 €, wobei ein Betrag von 37.182,98 € zur Verteilung stand. Gläubiger konnten bis zum 13.10.2025 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1635/19 A-9-6 Das Insolvenzverfahren Aviation Lufttransport 1 GmbH, De-Saint-Exupery Straße 10, 60549 Frankfurt am Main (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14152) wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinne…
810 IN 1635/19 A-9-6 Das Insolvenzverfahren Aviation Lufttransport 1 GmbH, De-Saint-Exupery Straße 10, 60549 Frankfurt am Main (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14152) wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 12.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1635/19 A-9-5 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aviation Lufttransport 1 GmbH soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main Insolvenzgericht niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 10.876.000,0…
810 IN 1635/19 A-9-5 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aviation Lufttransport 1 GmbH soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main Insolvenzgericht niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 10.876.000,00 €. Zur Verteilung steht ein Betrag von 37.182,98 € zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1635/19 A-9-5: In dem Insolvenzverfahren Aviation Lufttransport 1 GmbH, De-Saint-Exupery Straße 10, 60549 Frankfurt am Main (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14152), vertr. d.: 1. Frank Hundt, Wachtelweg 6, 65929 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Ralf Nagel, Riemeisterstraße 17, 14169 Berlin, (Geschäftsführ…
810 IN 1635/19 A-9-5: In dem Insolvenzverfahren Aviation Lufttransport 1 GmbH, De-Saint-Exupery Straße 10, 60549 Frankfurt am Main (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14152), vertr. d.: 1. Frank Hundt, Wachtelweg 6, 65929 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Ralf Nagel, Riemeisterstraße 17, 14169 Berlin, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR XXX erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV. Der Insolvenzverwalter hat in seinem Vergütungsantrag einen Abschlag in Höhe von 10% der Regelvergütung geltend gemacht, woraus sich eine Vergütung in Höhe von EUR XXX ergibt.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 14.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1635/19 A-9-5 In dem Insolvenzverfahren Aviation Lufttransport 1 GmbH, De-Saint-Exupery Straße 10, 60549 Frankfurt am Main (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14152),
vertreten durch:
1. Frank Hundt, Wachtelweg 6, 65929 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Ralf Nagel, Riemeisterstraße 17, 14169 Berlin, (Geschäft…
810 IN 1635/19 A-9-5 In dem Insolvenzverfahren Aviation Lufttransport 1 GmbH, De-Saint-Exupery Straße 10, 60549 Frankfurt am Main (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14152),
vertreten durch:
1. Frank Hundt, Wachtelweg 6, 65929 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Ralf Nagel, Riemeisterstraße 17, 14169 Berlin, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 13.10.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 14.08.2025
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